Tempo 40 in Stuttgart. Foto: dpa - dpa

Am Montag sollen die neuen Pläne des Landes zur Luftreinhaltung in Stuttgart veröffentlicht werden - und Autofahrer in der Innenstadt weiter ausgebremst.

Stuttgart (dpa/lsw)Das Stuttgarter Regierungspräsidium will im neuen Luftreinhalteplan die Höchstgeschwindigkeit in der Innenstadt der Landeshauptstadt auf 40 Stundenkilometer begrenzen. Das Tempolimit solle im Talkessel auf allen sogenannten Vorbehaltsstraßen, auf denen nicht ohnehin schon Tempo 40 angeordnet wurde, schrittweise umgesetzt werden, sagte eine Präsidiumssprecherin und bestätigte damit einen Bericht von «Stuttgarter Nachrichten» und «Stuttgarter Zeitung». Vorbehaltsstraßen sind den Angaben zufolge Hauptverkehrsstraßen beziehungsweise Straßen, auf denen kein Tempo 30 gilt.

«Tempo 40 soll den Verkehr verflüssigen, "Stop-and-go" mindern und die Emissionen insgesamt reduzieren», so die Sprecherin weiter. Die Maßnahme sei eine von vier weiteren Maßnahmen, die dazu dienen soll, den Stickstoffdioxid-Grenzwert einhalten zu können. Dem Zeitungsbericht zufolge sollen außerdem kostenlose Parkplätze in der Stadt wegfallen und weitere Luftfiltersäulen aufgebaut werden. Die Ergänzung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt soll kommende Woche veröffentlicht werden.

Bislang war nur bekannt, dass von 2020 an vier Straßenabschnitte in Stuttgart künftig auch für Autos mit Euro-5-Diesel tabu sein sollen - sofern die Stickstoffdioxid-Grenzwerte bis dahin nicht doch eingehalten werden. Darauf hatte sich die grün-schwarze Landesregierung im Juli geeinigt. Flächendeckende - sogenannte zonale - Fahrverbote in der gesamten Stuttgarter Umweltzone, wie es sie seit Jahresbeginn für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter gibt, waren demnach für Euro-5-Diesel zunächst nicht vorgesehen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert das seit langem und hatte diese Woche einen Antrag auf Beugehaft gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung gestellt, um das flächendeckende Fahrverbot für Euro-5-Diesel durchzusetzen.

Das Land ist eigentlich per Gerichtsurteil dazu verpflichtet, sogenannte zonale Verbote im Luftreinhalteplan einzuplanen, weigerte sich aber bislang beharrlich. Nun wollen sich die Behörden dem Zeitungsbericht zufolge die Möglichkeit zumindest für den Fall offenhalten, dass die Grenzwerte auch 2020 nicht eingehalten werden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Landes war zu dem Schluss gekommen, dass daran kein Weg vorbeiführt.