Rund 22.500 Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich in Baden-Württemberg sind entweder nicht gegen das Coronavirus geimpft oder haben ihren Impfstatus nicht angegeben. (Symbolbild) Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Seit dem 16. März gilt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus. Nun wurden erste Bußgelder in dreistelliger Höhe verhängt.

In Baden-Württemberg laufen rund 450 Bußgeldverfahren gegen Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollen. Die ersten Bußgelder in Höhe von 250 bis 300 Euro seien ausgesprochen, teilte das Landesgesundheitsministerium am Freitag in Stuttgart mit.

Das Land geht aktuell von rund 22.500 Beschäftigten aus, die der seit März geltenden Impflicht in Pflege und Gesundheitsbereich nicht nachkommen oder ihren Impfstatus nicht nachgewiesen haben. Zunächst hätten 37.000 Personen keinen Impfnachweis dokumentiert, hieß es. Inzwischen seien 13.000 der Impfaufforderung nachgekommen. Weitere rund 1.500 Personen hätten nachgewiesen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden könnten.

Die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen und Pflege gilt bundesweit seit 16. März. Bei Verstößen sind laut Gesetz Bußgelder von bis zu 2.500 Euro möglich. Anläufe für eine allgemeine Impfpflicht waren gescheitert. Träger von Pflege- und Alteneinrichtungen sehen eine Ungleichbehandlung ihres Personals.