Die Täter in Ehningen nutzten Papierüberweisungen wie diese – und fälschten sie. Foto: dpa-tmn

Zwei Vereine aus Ehningen wären zwischen Ende Juli und Anfang August fast Opfer eines dreisten Betrugs geworden – doch das Personal der Bank war aufmerksam.

Zwei bislang unbekannte Täter haben Ende Juli und Anfang August versucht, gefälschte Überweisungen bei einer Bank in Ehningen durchzuführen. Dabei brachten sie laut Mitteilung der Polizei zwei manipulierte Überweisungsträger in den Geschäftsgang ein, auf denen Summen von rund 3 800 Euro und 4 800 Euro von den Konten örtlicher Vereine auf fremde Konten transferiert werden sollten.

Dank der Aufmerksamkeit zweier Bankmitarbeiterinnen konnten die betrügerischen Absichten jedoch rechtzeitig durchschaut werden. Die beiden stellten fest, dass die Unterschriften auf den Überweisungsträgern offenbar gefälscht waren. Die Bank stoppte die Überweisungen rechtzeitig – es entstand kein finanzieller Schaden.

Ehninger Fall zeigt: Betrüger setzen auch auf klassische Methoden

Nach Angaben der Polizei kommt es immer wieder zu Versuchen, über manipulierte Zahlungsanweisungen an fremde Gelder zu gelangen. Eine bekannte Masche ist der sogenannte „CEO-Fraud“, bei dem sich Betrüger telefonisch oder per E-Mail als Geschäftsführer oder leitende Angestellte eines Unternehmens ausgeben. Sie fordern dann die Buchhaltung auf, unter dem Vorwand eines dringenden Geschäfts Geld auf ein fremdes Konto zu überweisen.

Die nun in Ehningen versuchte Betrugsform ist eine einfachere Variante: Statt digitaler Kommunikation nutzen die Täter gewöhnliche Überweisungsträger. Diese füllen sie mit den Kontodaten realer Bankkunden aus und versehen sie mit gefälschten Unterschriften – in der Hoffnung, dass die Überweisungen ungeprüft abgewickelt werden.

Polizei rät Unternehmen dazu, interne Kontrollmechanismen einzuführen

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang erneut davor, sorglos mit sensiblen Kontodaten umzugehen. So sollten Kontoauszüge und Belege nicht ungeschreddert im Papiermüll landen, sondern unkenntlich entsorgt werden. Zudem wird empfohlen, Kontoauszüge regelmäßig und sorgfältig zu prüfen. Bei Unregelmäßigkeiten sollte umgehend das zuständige Kreditinstitut informiert werden.

Unternehmen rät die Polizei außerdem, ihre Mitarbeitenden – insbesondere in der Buchhaltung – für Betrugsversuche wie den CEO-Fraud zu sensibilisieren. Interne Kontrollmechanismen, etwa das Vier-Augen-Prinzip bei größeren Überweisungen, können helfen, Schaden abzuwenden.