Das Landgericht Zwickau hält den jungen Mann für schuldig. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Jan Huebner/IMAGO/Blatterspiel

Ein 28-Jähriger tötete im April dieses Jahres den Lebensgefährten seiner Vermieterin auf blutige und brutale Weise. Nun ist klar, dass der Mann lebenslang ins Gefängnis muss.

In dem Prozess um den Axtmord von Syrau im Vogtland ist der Angeklagte am Dienstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau sah es als erwiesen an, dass der 28-Jährige Mitte April dieses Jahres in Syrau den 38 Jahre alten Lebensgefährten seiner Vermieterin umgebracht hatte, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Der zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisierte Mann soll nun in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Zudem sprach das Gericht den Hinterbliebenen des Opfers eine Entschädigung von 12 000 Euro zu.

Grund für die Tat soll demnach ein Handystecker des Angeklagten gewesen sein. Dieser steckte unrechtmäßig an einer Garage der Vermieterin. Weil der zur Tatzeit 27 Jahre alte Mann vermutet habe, dass das Opfer den Strom ausgestellt hatte, soll er den Mann getötet haben. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann binnen einer Woche Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen.

Mord mit Küchenmesser und Axt

Laut Urteil hatte der Angeklagte unter starkem Alkoholeinfluss zunächst mit einer Bierflasche auf den Kopf des allein im Bett liegenden 38-Jährigen eingeschlagen. Anschließend habe er mit einem Küchenmesser mehrfach auf ihn eingestochen und dann fünfmal mit einer Axt auf dessen Kopf eingeschlagen.

Danach verständigte der Deutsche die Polizei, wartete am Tatort auf das Eintreffen der Polizeibeamten und gestand den Mord. Seine Tat habe er vorher über WhatsApp-Nachrichten angekündigt. Beide Männer lebten in dem kleinen Ort im Vogtlandkreis und kannten sich.

Die Lebensgefährtin des Opfers, die Eigentümerin des Hauses sei, habe im Erdgeschoss des Hauses geschlafen und die Tat nicht bemerkt. Schon vor der Tat sei der Verurteilte anderweitig vorbestraft gewesen, allerdings nicht wegen Gewaltdelikten.