Im Saarland oder in Bayern etwa werden eingezogene Führerscheine bereits zurückgegeben. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Alle Länder wollen angesichts des Formfehlers bei den härteren Strafen über Fahrverbote für Raser rechtlich prüfen, ob bereits eingezogene Führerscheine bald zurückgegeben werden.

Berlin - Angesichts des Formfehlers bei den härteren Strafen über Fahrverbote für Raser wollen nun alle Länder rechtlich prüfen, ob bereits eingezogene Führerscheine bald zurückgegeben werden. Darauf verständigten sich die Länder am Montag nach Beratungen mit dem Bundesverkehrsministerium auf Arbeitsebene, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Länderkreisen erfuhr.

Wegen der Schwere des Eingriffs wollten die Länder eine solche Entscheidung trotz bereits entstandener Rechtskraft einer landesrechtlichen „Billigkeitsprüfung“ unterziehen, wenn nach dem alten Bußgeldkatalog kein Fahrverbot verhängt worden wäre, hieß es in den Kreisen. Im Saarland oder in Bayern etwa werden eingezogene Führerscheine bereits zurückgegeben.

Noch schwebende Verfahren wollen die Länderbehörden nach dem alten Bußgeldkatalog entscheiden, wie er vor dem 28. April gültig war. Die Billigkeitsüberprüfung betreffe aber nur die Regeln zu den Fahrverboten.

Die neue Straßenverkehrsordnung sah vor, dass schon dann ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Es tauchte dann aber vor kurzem ein Formfehler in der Verordnung auf. Daraufhin setzten alle Länder den neuen Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug.