In Untertürkheim ensteht ein neuer Abstellbahnhof. Auf den Bau einer Waschanlage verzichtet die Bahn dort aber. Foto: LICHTGUT/Max Kovalenko

Das Land verzichtet auf eine gerichtliche Klärung, der Konflikt bleibt: Weil die Bahn bei Stuttgart 21 eine Zugwaschanlage nicht baut, fordert Baden-Württemberg nun eine Alternative.

Vor Gericht trifft man sich zwar nicht, der Streit zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn ist deswegen aber nicht beigelegt. Einmal mehr liegen die beiden Parteien, die bei Stuttgart21 eigentlich als Projektpartner firmieren, wegen des Milliardenvorhabens über Kreuz. Eine Klage, die vergangene Woche vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) verhandelt hätte werden sollen, hat das Land zurückgezogen.

Der Streit ist entbrannt, weil die Deutsche Bahn die Pläne für den Abstellbahnhof in Untertürkheim geändert hat. Dies ist zwar mit dem Segen der Genehmigungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (Eba), geschehen, stößt beim Land aber gleichwohl auf Ablehnung. Im Kern geht es darum, dass die Bahn die eigentlich beim Abstellbahnhof vorgesehene Anlage zur äußerlichen Reinigung von Zügen nicht bauen wird.

„Die DB InfraGO hat auf den Bau einer Außenreinigungsanlage am neuen Abstellbahnhof in Untertürkheim verzichtet, nachdem DB Fernverkehr als ursprünglicher Besteller den Bedarf dafür storniert hatte“, sagt ein Bahnsprecher auf Anfrage. An der Stelle der Waschanlage seien Abstellgleise verlängert worden, „um den verkehrlichen Nutzen der Anlage zu erhöhen“. Das Eba habe „den Bedarf an zusätzlichen Abstellgleislängen höher gewichtet als das Interesse des Landes an der Umsetzung der Außenreinigungsanlage“.

Land pocht auf ursprünglich genehmigte Pläne

Ein Sprecher von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) bestätigt den Vorgang und auch, dass das Land schließlich die Klage zurückgezogen habe. Ausgestanden ist die Sache aber aus Sicht des Ministeriums damit nicht. „Der S21-Finanzierungsvertrag und auch der Planfeststellungsbeschluss sind hier klar: In Untertürkheim hätte die Außenreinigungsanlage gebaut werden müssen“. Man sei im Verfahren zur Änderung der Pläne zunächst nicht beteiligt worden. Erst nach Einreichen der Klage Anfang Mai 2025 habe man „feststellen müssen, dass die Bahn bereits Fakten geschaffen hat. Wo die Anlage hingehört, liegen jetzt zusätzliche Abstellgleise. Selbst wenn wir Recht bekommen hätten, wäre die Anlage im Grunde nicht mehr möglich“.

Das Land beauftragt verschiedene Bahnunternehmen damit, den Regionalverkehr auf der Schiene zu fahren. Die sind darauf angewiesen, ihre Züge an geeigneten Stellen selbst reinigen oder entsprechende Dienstleistungen in Anspuch nehmen zu können. Deswegen fordert der Ministeriumssprecher: „Wir erwarten, dass die Bahn eine vertretbare Alternative findet. Klar ist: Wir brauchen für den Zugbetrieb eine Außenreinigungsanlage im direkten Umfeld von Stuttgart.“

Die Bahn sieht sich nicht in der Pflicht, signalisiert aber Kooperationsbereitschaft. Zwar sei die Reinigung von Zügen Sache der „Eisenbahnverkehrsunternehmen, die die Fahrzeuge betreiben. Die DB InfraGO hat gleichwohl zugesagt, das Land bei der Suche nach möglichen Standorten für eine mögliche Außenreinigungsanlage zu unterstützen“.

Bahn ändert Pläne in Untertürkheim nicht zum ersten Mal

Es ist nicht das erste Mal, dass Bahn und Land beim Abstellbahnhof hintereinander geraten. Als die Bahn Ende 2024 ankündigte, auch die Anbindung der Abstellanlagen an das bestehende Gleisnetz nicht wie ursprünglich geplant auszuführen, beklagte das Land, dass ihm dadurch höhere Kosten entstehen, weil Züge länger zwischen dem Abstell- und dem Einsatzort unterwegs seien.

Diesen Umstand greifen nun Stuttgart-21-Gegner wieder auf. Hans-Jörg Jäkel, Mitglied bei den projektkritischen „Ingenieuren 22“ hat zusammen mit weiteren Mitstreitern Mitte Januar beim Eba Anzeige erstattet. Das was die Bahn in Untertürkheim gebaut habe, entspreche nicht den genehmigten Plänen. Jäkel macht unter anderem geltend, dass die geänderte Ausführung die Leistungsfähigkeit der Gleisanlagen beeinträchtige und das genehmigte Betriebskonzept von Stuttgart21 dadurch substanziell berührt werde.