Foto: /Sebastian Steegmüller

Der Feldschutz ist auf der Wangener Höhe nur selten unterwegs. Auch Mitarbeiter des Baurechtsamts werden nur in Einzelfällen aktiv.

Wangen - Die Corona-Krise hat viele Branchen vor große Probleme gestellt. Fest eingeplante Einnahmen blieben vom einen auf den anderen Tag aus. Das genaue Gegenteil ist jedoch in Baumärkten der Fall gewesen. Sie hatten auch während des Lockdowns geöffnet, in Scharen stürmten die Kunden die Gartenabteilungen, um es sich anschließend zu Hause schön zu machen.

Auch auf der Wangener Höhe sind die Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Monaten fleißig gewesen, haben gegraben, gepflanzt und gegossen, um ihre Schrebergärten auf Vordermann zu bringen. Doch dabei bleibt es wohl oftmals nicht. „Es wird auch gebaut ohne Ende“, sagt die Besitzerin eines Grundstücks. Dazu würden in großen Mengen Zement, Holz- und Stahlträger sowie Bausteine angekarrt werden. „Zum Teil kommen auch Betonmischer zum Einsatz.“ Die Hobbygärtnerin ist irritiert, dass solche Baumaßnahmen durchgeführt werden dürfen.

„Schließlich handelt es sich noch immer um ein Landschaftsschutzgebiet. Wir haben seit mehr als 40 Jahren einen Garten auf der Wangener Höhe und schon in den 1970er-Jahren wurde uns aus diesem Grund ein Folienhäuschen zur Pflanzenanzucht abgesprochen.“ Man dürfe nicht einmal ein Frühbeet mit Abdeckung anlegen, lautete damals die Begründung. Zugleich beklagt die Wangenerin, dass es keine Kontrollen mehr gibt. „Früher war der Feldschutz hier regelmäßig unterwegs und hat nach dem Rechten gesehen. Man kannte sich untereinander. Selbst als wir uns ein neues Auto gekauft haben, ist es den Ordnungshütern aufgefallen.“ Die Zeiten seien jedoch lange vorbei. „Mittlerweile darf hier jeder machen, was er will. Warum überhaupt Vorschriften machen? Es interessiert ja doch keinen.“

Feldschutz ist in Weinbergen unterwegs

Nach Rücksprache mit dem Amt für öffentliche Ordnung und der Ortspolizeibehörde versichert die Stadtsprecherin Jasmin Bühler, dass der städtische Vollzugsdienst die Tätigkeit des „Feldschutzes“ auch im Bereich Wangener Höhe weiterhin ausüben würde. „Allerdings ist dies nur eine von vielen Aufgaben, weshalb eine konkrete Kontrolle nur in unregelmäßigen Abständen beziehungsweise im Rahmen der täglichen Streifen möglich ist. Aktuell konzentriert sich die Feldschutztätigkeit darüber hinaus auf die Weinlese.“ So führe der Vollzugsdienst nach Rücksprache mit Landwirten und Wengertern derzeit eine Schwerpunktaktion in den Weinbergen durch, um dort erhöhte Präsenz zu zeigen und vermehrt zu kontrollieren.

Unterschiedliche Regelungen

Generell würden Um- und Ausbauten in Kleingartenanlagen sowieso in den Zuständigkeitsbereich des Baurechtsamtes fallen. „Sobald die baulichen Anlagen der Genehmigungspflicht unterliegen“, sagt Bühler. Dabei müsse man aber eine Vielzahl von Aspekten berücksichtigen. Unter anderem, ob die Anlagen im Landschaftsschutzgebiet, für das strengere Regeln gelten, oder nur am Rand davon liegen. „Im reinen Außenbereich können beispielsweise Hütten bis 20 Kubikmeter Raumvolumen oder Pergolen bis zehn Quadratmeter Grundfläche ohne die Erfordernis einer Baugenehmigung errichtet werden“, sagt Bühler. Anders sieht es auf geschützten Landschaftsbereichen aus. Hier würden Bauten vom Umweltamt nur nach einer Einzelfallprüfung und unter Einbeziehung der örtlichen Verhältnisse zugelassen werden. Aber nur, wenn sie mit dem zu schützenden Gebietscharakter übereinstimmen, also sich einfügen und „gebietsverträglich“ sind. Während die Hänge zum Neckar sowie nach Hedelfingen und Rohracker Landschaftsschutzgebiet seien, treffe das auf das Plateau der Wangener Höhe, rechts und links des Rennweges, nicht zu. „Hier gelten die baurechtlichen Regelungen zum Außenbereich.“ Ein weiteres Problem sei, dass gerade die Beseitigungsanordnungen von Hütten in erhöhtem Maße zu Widerspruchs-, Klageverfahren und Petitionen führen und somit in besonderem Maße personalaufwendig sind.

Keine freien Kapazitäten

Und genau da drückt der Schuh: Aufgrund der begrenzten Personalkapazität würde das Baurechtsamt nur in abgrenzbaren Einzelfällen tätig, beispielsweise wenn es um illegale Wohnnutzung geht, ein Gebäude gerade neu errichtet wird oder eine Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen vorliegt. „Ein konsequentes Vorgehen gegen alle illegalen Kleinbauten im Außenbereich ist nicht möglich.“ Die personellen Möglichkeiten des Baurechtsamts würden lediglich dazu ausreichen, bei illegalen Bautätigkeiten, die noch nicht abgeschlossen sind, eine förmliche Einstellungsanordnung zu erlassen.

Die Gebietsabgrenzung kann im Internet unter www.stuttgart.de/leben/bauen/geoportal/stadtplan-stuttgart.php abgerufen werden, indem dort der Bereich „Natur & Umwelt“ und die Kartenansicht „Naturschutzgebiete“ (Naturschutz) gewählt wird. Zudem sind auch auf der Seite der LUBW (Naturschutzfachbehörde des Landes Baden-Württemberg) unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de alle Schutzgebietsflächen im Land einsehbar.