Auch in Zukunft soll es einen Markt für die Lebensmittelversorgung im Wallmer geben. Foto: Mathias Kuhn

Um die Nahversorgung im Wallmer zu sichern, will die Stadt einen Bebauungsplan für das Areal des heutigen Netto-Marktes aufstellen. Im geplanten Neubau wären dann Wohnungen im Erdgeschoss verboten.

Untertürkheim - Im nördlichen Teil Untertürkheims bestehe „dringender Bedarf, die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs zu gewährleisten“: Deshalb will die Stadtverwaltung einen Bebauungsplan für das Areal rund um den heutigen Netto-Markt im Wallmer aufstellen. Anlass dafür ist der Bauantrag eines Investors für ein reines Wohngebäude an dessen Stelle. Diese Pläne stoßen bei den Bewohnern des Gebietes und im Bezirksbeirat auf heftigen Widerstand.

Wie berichtet, soll der Discounter in der Biklenstraße abgerissen werden, um Platz zu schaffen für ein Gebäude mit 27 Eigentumswohnungen. „Der Verlust dieses Marktes würde eine erhebliche Schwächung des Einkaufszentrums bedeuten“, räumt Stuttgarts Baubürgermeister Peter Pätzold in der entsprechenden Vorlage für den gemeinderätlichen Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik ein. In dem als E-Zentrum ausgewiesenen Plan-Gebiet, das insgesamt 8722 Quadratmeter Fläche umfasst, gibt es derzeit neben dem Lebensmittelmarkt, einem reinen Wohngebäude und dem Funktionsgebäude der EnBW auf der Grünfläche vor allem Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote in den Erdgeschossen der Bestandsgebäude – eine Bäckerei, einen Friseur, eine Bankfiliale, einen Zeitschriften-, Tabak- und Getränkeladen, eine Sozialeinrichtung (das Stadtteil- und Familienzentrum Mäulentreff), eine Gaststätte und ein leer stehendes Ladenlokal in der Wallmerstraße.

Bisheriges Planungsrecht nicht ausreichend

Das bisherige Planungsrecht für das Areal zwischen der Biklenstraße, der Mäulenstraße und der Wallmerstraße beruhe auf Plänen aus den Jahren 1929, 1930, 1932 und 1940 sowie der Ortsbausatzung der Stadt Stuttgart von 1935 – und mit diesem sei „eine planerisch sinnvolle Steuerung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs, wie er im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt für diesen Teil von Untertürkheim vorgesehen ist, nur eingeschränkt möglich“, erläutert Pätzold. Auch die Nutzungsmischung von Handel, Dienstleistungen und Wohnen solle besser gesteuert werden. Aus diesen Gründen sei die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, dieser diene der Umsetzung dieser Konzeption.

Der Bebauungsplan wird nichts am bisher zulässigen Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise oder der Anordnung der Gebäude in diesem Gebiet ändern. Seine Zielsetzung sei nicht die Schaffung von Wohnraum, betont Pätzold. Im Gegenteil. Festgehalten wird eine zentrale Aussage: „Vorgesehen ist der Ausschluss von Wohnnutzung im Erdgeschoss.“ Wobei bestehende Wohnungen in den Erdgeschossen, etwa in den Gebäuden Mäulenstraße 2 und Wallmerstraße 115, ausdrücklich gesichert werden. Der Passus entspricht dem ausdrücklichen Wunsch des Untertürkheimer Bezirksbeirates, der das Wohngebäude zwar begrüßt, den Investor jedoch dazu aufgefordert hatte, im Erdgeschoss des Neubaus einen Discounter unterzubringen. Das Unternehmen lehnte dies bislang mit Verweis auf Einschränkungen der Wohnqualität durch den Betrieb eines solchen Marktes ab.

Beschleunigtes Genehmigungsverfahen

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfa hren aufgestellt werden. Eigentlich wollte ihn der gemeinderätliche Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik den Beschluss am 24. März verabschieden. Durch die Coronakrise allerdings fanden bislang jedoch keine Gremiensitzungen im Stuttgarter Rathaus statt. Um dennoch wichtige Entscheidungen treffen zu können, werden die Mitglieder des Ausschusses nun in einem elektronischen Umlaufverfahr en per E-Mail um ihre Zustimmung gebeten.