Hunde dürfen zwischen März und Oktober nicht auf landwirtschaftlichen Flächen frei herumlaufen. Foto: /Christoph Schmidt

Der Landesbauernverband appelliert an Spaziergänger, Jogger und vor allem Hundebesitzer, die landwirtschaftlichen Flächen ab jetzt nicht mehr zu betreten.

Untertürkheim - Auch in der Großstadt Stuttgart gibt es noch Landwirtschaft. In der Landeshauptstadt bewirtschaften rund 200 Landwirte eine Fläche von 2500 Hektar. Hinzu kommen die Wengerter, die rund 423 Hektar Rebfläche bearbeiten. Mit ihrer Arbeit erhalten und pflegen sie die heimische Kulturlandschaft und tragen zur Naherholungsqualität bei. Konflikte sind da programmiert – gerade jetzt mit Beginn des Frühlings. Jogger, Fahrradfahrer, Reiter, Spaziergänger und Hundehalter nutzen gerne Wege und Flächen, die in erster Linie landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Der Landesbauernverband fordert zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz im Umgang miteinander auf.

Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen Anfang März und Ende Oktober, also zwischen Saat und Ernte, nicht betreten werden. Die Gründe dafür sind einleuchtend: Beschädigte Pflanzen bedeuten für die Landwirte Ertragseinbußen; zerstörte Vliese beeinträchtigen den Schutz und das Wachstum der Pflanzen; niedergetretene Wiesen erschweren das Mähen; herumliegender Müll kann Schäden an den Maschinen verursachen; parkende Autos am Rand von Wirtschaftswegen und unerlaubter Schleichverkehr behindern die Arbeit der Bauern und Wengerter.

Massives Problem

Vor allem an Hun dehalter richtet sich der Appell des Bauernverbandes: Denn das Verbot gelte auch für die Vierbeiner. Die Tiere – insgesamt sind mehr als 13 800 dem Stuttgarter Ordnungsamt gemeldet – sollten beim Gassigehen angeleint sein und vor allem der Hundekot mitgenommen und im Müll entsorgt werden. Übrigens auch dann, wenn er schon eingetütet wurde. Zu ihrem Ärger finden Landwirte und Wengerter immer wieder volle Kottüten auf Feld und Flur. Gehen sie dann mit Maschinen drüber, würden die Tüten aufreißen und der Kot verteilt, klagen sie. „Das Problem ist sehr massiv“, sagt eine Sprecherin des Landesbauernverbands in Stuttgart.

Die Hinterlassenschaften seien nicht nur sehr unappetitlich, sondern auch gesundheitsgefährdend. „Viele Hundebesitzer sind sich nicht bewusst, dass der Hundekot das Erntegut und somit Nahrungs- und Futtermittel verunreinigt“, sagt die Verbandssprecherin. Durch den Kot können zum Beispiel gefährliche Krankheitserreger übertragen werden, die unter anderem zu Früh- und Fehlgeburten bei Rindern führen können. Zudem würden Getreide, Gemüse, Salat oder Obst oftmals direkt vom Feld in die Ladentheke wandern.

Rein rechtlich betrachtet ist eine Verunreinigung durch Hundekot eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Die Landwirte setzen aber mehr auf Einsicht der Mitmenschen: Für viele Hundebesitzer sei das Entfernen des Häufchens bereits eine Selbstverständlichkeit. Dennoch appellieren sie: Jeder habe zwar ein Recht auf Erholung in der freien Natur, aber ebenso die Pflicht, Natur und Landschaft pfleglich zu behandeln.