Der Angeklagte hat gestanden, in der Stadtbahn einen Fahrgast mit dem Messer attackiert zu haben. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Ein Mann beklagt sich in der Stadtbahn über zu laute Musik. Deswegen wird ihm ein Messer in den Hals gerammt. Jetzt hat der Prozess in Stuttgart begonnen.

Stuttgart - Es ist Samstag, der 28. September 2019. Eine Stadtbahn der Linie U 7 ist gegen 23.30 Uhr von Ostfildern nach Sillenbuch unterwegs. In einem Wagen sitzt ein heute 37 Jahre alter Fahrgast, in der Sitzreihe vor ihm hört ein junger Mann laute Musik aus seinem Handy – ohne Kopfhörer. Wenige Sekunden später blutet der 37-Jährige aus mehreren Wunden am Hals und an den Händen. Der 28-Jährige hatt den 37-Jährigen mit einem Messer attackiert.

Seit Mittwoch muss sich der Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung am Landgericht verantworten. Der Angeklagte gestand am ersten Prozesstag, das Messer geführt zu haben. Zudem ist die Attacke von den Überwachungskameras in der Stadtbahn gefilmt worden. Warum aber hat der 28-Jährige so unvermittelt zugestochen? Warum hatte er ein Messer bei sich? Und ist er überhaupt schuldfähig?

Dramatische und groteske Situation

„Ich habe ihm nur gesagt, er solle die Musik leiser machen oder Kopfhörer nehmen“, sagt das Opfer im Zeugenstand. Der Angesprochene habe sich kurz umgedreht, sei aufgestanden und schon sei das Messer gekommen, so der 37-Jährige. Der Angreifer stach ihm mehrere Male in den Hals, ehe das Opfer die Messerhand zu fassen bekam und den Mann in den Schwitzkasten nehmen konnte.

Dann ergab sich eine dramatische und groteske Situation. Ein Fahrgast kam hinzu und drückte dem Opfer ein Tuch auf die Wunde, um die Blutung zu stoppen. Währenddessen hatte der 37-Jährige den Angeklagten immer noch im Schwitzkasten, bis die Polizei eintraf. Erst später wurde klar, dass die Klinge der Tatwaffe in einer Wunde abgebrochen war. Der Geschädigte wurde durch eine Notoperation gerettet.

Vor Gericht gibt der 37-Jährige Bemerkenswertes von sich. Der Mann ist Sportlehrer und geübt in Selbstverteidigung. Es gehe ihm gut, er habe schon Schlimmeres erlebt. Zwar habe er noch ab und zu Schluckbeschwerden und Taubheitsgefühle, aber das sei okay. Auch psychisch sei er auf der Höhe. „Keine Albträume“, sagt er. Er steige auch wieder in die Stadtbahn. Ob er Todesangst gehabt habe? „Ich hatte in der Situation keine Zeit, über Angst nachzudenken.“

Der Angeklagte gesteht

Der Angeklagte, ein 28-jähriger Türke kurdischer Herkunft, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, kommt gleich zur Sache. Zur Anklage sagt er nur: „Stimmt.“ Der 37-Jährige habe sich über die laute Musik beschwert. „Da bin ich aufgestanden, habe das Obstmesser aus der Tasche gezogen und zugestochen.“ Warum er dies getan hat, bleibt weitgehend unklar. Auf die Frage, ob er den Fahrgast habe töten wollen, sagt er, es sei ein „Psychounfall“ gewesen. Er habe sich in seiner Unterkunft immer wieder über die schlechten hygienischen Zustände geärgert, ständig hätten seine Nachbarn die Toilette verschmutzt.

Er gibt auch zu, Bewohner der Unterkunft schon dreimal mit einem Messer bedroht zu haben. Früher habe er seine Fäuste benutzt, jetzt trage er ein Messer bei sich. Der Mann hat mit kurdischen Milizen in Syrien gegen den Islamischen Staat gekämpft. In der Türkei sei er verhaftet und gefoltert worden, sagt er. 2016 sei er nach Deutschland geflohen. Vor Gericht spricht er von psychischen Problemen. Der Prozess wird fortgesetzt.