Ein Tochterunternehmen der EnBW will Hochspannungsleitungen auf dem Stadtgebiet Stuttgart nur ungern abgeben. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Die Richter in Karlsruhe müssen entscheiden, wem die Hochspannungsleitungen und das Gas-Hochdrucknetz in Stuttgart gehören. Die Frage scheint komplex, die Antwort braucht Monate.

Stuttgart - Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich für seine Entscheidung zu der Frage, wem das Hochspannungsnetz und das Gas-Hochdrucknetz auf der Gemarkung der Landeshauptstadt gehört, drei Monate Zeit lassen. Die Entscheidung soll am 3. März 2020 fallen.

Die Stuttgart Netze GmbH hatte auf die Herausgabe auch dieser Netzbestandteile gegen die EnBW-Tochter Netze BW geklagt und war in den Vorgängerinstanzen weitgehend bestätigt worden. Der Bundesgerichtshof hat sich an diesem Dienstag in einer langen Sitzung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart angenommen, seine Entscheidung aber vertagt. Kernfrage ist, welche Anlagen für die allgemeine Versorgung notwendig sind.

Der Streit währt schon lange

Der Strom- und Gaskonzessionsvertrag für die Landeshauptstadt war von dieser bis Ende 2013 an Netze BW vergeben gewesen, auch die Leitungen gehörten dieser Gesellschaft. Nach der Vergabe an den neuen Konzessionär, hinter dem mehrheitlich die Stadtwerke Stuttgart stehen, ging der Großteil des Leitungsnetzes – allein beim Strom rund 5400 Kilometer – an Stuttgart Netze über. Das Gasnetz wird noch von Netze BW betrieben, diese Aufgabe solle aber „perspektivisch, wenn alle juristischen Fragen geklärt sind und die Netzentflechtung stattgefunden hat“, auch von Stuttgart Netze übernommen werden, so Stadtwerke-Chef Olaf Kieser. Die Trennung des Gas-Hochdrucknetzes gilt als aufwendig, weil sich dieses Netz mehrfach über die Stadtgrenze und zurück schlängelt.