Vor rund einem Jahr wurde Bella zum Betäubungsmittelspürhund ausgebildet. Unter anderem ist sie am Flughafen Stuttgart im Einsatz. Foto: Hauptzollamt Stuttgart (z)

Zollhund erschnüffelt am Flughafen fünf Kilo Marihuana im Gepäck eines Einreisenden.

Stuttgart - Vor etwas mehr als einem Jahr hat Bella ihre Ausbildung zum Betäubungsmittelspürhund abgeschlossen, jetzt konnte das Hauptzollamt Stuttgart ihren ersten großen Fund am Flughafen feiern. Dank des feinen Näschens des zweijährige Schäferhund-Mischlings konnten die Zollbeamte am vergangenen Sonntag einen Reisenden mit fünf Kilogramm Marihuana im Gepäck stoppen. Der Mann war nachmittags mit einer Maschine von den Balearen nach Stuttgart gereist.

Drogen durch die Folie hindurch gerochen

„Bella kann mehr als ein Dutzend verschiedene Drogen am Geruch erkennen“, sagt Pressesprecher Thomas Seemann. Als sie die Gepäckstücke des 63-jährigen Mannes beschnüffelte, habe die Hündin angeschlagen, eben „reges Interesse gezeigt“, berichtet er. Nachdem der Reisende den Koffer vom Gepäckband genommen hatte und das Terminal durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen wollte, stoppten die Zöllner den Mann. Bei der Kontrolle des Gepäckstücks entdeckten die Beamten die Drogen, die in Folie eingeschweißt waren. Sie wurden beschlagnahmt, der Mann wurde vorläufig festgenommen und sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Ihn erwartet jetzt ein Verfahren wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Stuttgart.

Kratzen bei Personenkontrollen verboten

Bella, die außer bei Gepäckkontrollen am Flughafen auch bei mobilen Zollkontrollen an Fahrzeugen und bei Wohnungsdurchsuchungen im Einsatz ist, bekam für ihre erfolgreiche Suche ein Leckerli als Belohnung. Im Sommer steht für sie eine Weiterbildung auf dem Programm. Anschließend soll sie nicht nur Gepäck, das auf dem Boden steht, sondern auch Reisende, die mit Handtaschen oder Rucksäcken an ihr vorbeigehen, „kontrollieren“ können. Dazu müsse sie eben lernen, beim Schnüffeln entsprechend Abstand zu halten, so Seemann. „Ebenso darf sie nicht wie bei einem Gepäckstück einen Treffer mit Kratzen anzeigen, sondern muss sich flach auf den Boden legen und mit der Nasenspitze in Richtung der Person zeigen.“