Nachweise werden an den Hochschulen noch wichtiger. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer mahnt zu strikter Kontrolle der Coronaregeln. Foto: Lichtgut/

Die Hochschulen im Land müssen ab Montag 2G für Lehrveranstaltungen einführen. Für Praktika und Prüfungen gelten Ausnahmen.

Stuttgart - In der Corona-Alarmstufe II dürfen nicht immunisierte Studierende nicht mehr an Lehrveranstaltungen teilnehmen. In Vorlesungen und Seminaren gilt an den Hochschulen im Land von Montag an 2 G, Zutritt haben dann nur noch Geimpfte und Genesene. Bei Praxisveranstaltungen, besonders in Laboren, aber auch in Bibliotheken und bei Prüfungen gilt nach wie vor 3 G, sie sind damit auch für Getestete offen.

Jeder muss kontrolliert werden

In Mensen und Cafeterien ist bereits seit Donnerstag die 3G-Regelung in Kraft. Außerdem muss ebenfalls seit Donnerstag in Innenräumen der Hochschulen auch dann eine Maske getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Es genügt nicht mehr, dass die Hochschulen die Nachweise stichprobenartig kontrollieren. Ab Montag ist Vollkontrolle Pflicht.

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Darum sind viele Studenten auf dem Campus

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) will die Hochschulen nicht wieder auf weitgehenden Onlinebetrieb umstellen. „Wir tun alles dafür, um den gerade erst zurückgewonnenen Präsenzstudienbetrieb für die Studierenden aufrecht zu erhalten“, sagte sie am Donnerstag.

Ministerin lobt hohe Impfquote

Bauer lobte ausdrücklich die hohe Impfquote bei Studierenden und Hochschulangehörigen, die teilweise bei mehr als 90 Prozent liege. „Das ist ein Signal der Studierenden, denen das gemeinsame Lernen, der gemeinsame Diskurs und ein Stück weit Normalität auf dem Campus ganz offensichtlich sehr wertvoll ist. Wir wollen sie nicht zurück in die Einsamkeit vor den Bildschirmen schicken müssen“, erklärte Bauer. Gleichzeitig mahnte sie, die neuen verschärften Regeln auch einzuhalten. Verstöße könnten die Präsenz gefährden.