Bereits Mitte Februar wurde ein feinmaschiges Netz über die Geiervoliere gespannt. So sollen die Vögel vor einer Ansteckung geschützt werden. Foto: Sebastian Steegmüller

Bisher blieb die Wilhelma von Vogelgrippe-Fällen verschont. Doch nach wie vor dürfen Flamingos, Kraniche und Pinguine nicht in die Freibereiche zurück. Die Zoologen hoffen, dass sich die Lage im April wieder entspannt und Normalität in den zoologisch-botanischen Garten zurückkehrt.

Seit Sonntag, 12. Februar, gilt in Stuttgart eine Stallpflicht für gewerbliche und private Geflügelhaltung. Auslöser waren 67 Lachmöwen, die eine Woche zuvor am Neckar in Obertürkheim an der Vogelgrippe verendet sind. Auch für die Wilhelma in Bad Cannstatt gilt die Maßnahme. Daher wurden bereits zwei Tage vor Beginn der Stallpflicht sämtliche Vögel, die sich im Freibereich aufhalten, hinter die Kulissen gebracht. Knapp 40 Flamingos, fünf Pfaue, fünf Pelikane und zwei Mandschurenkraniche mussten vorsichtig eingefangen werden. Deutlich leichteres Spiel hatten die Wilhelma-Mitarbeiter bei den 21 Pinguinen, die sich fast schon unaufgeregt in Holzboxen und Pappkisten verstauen ließen. Darüber hinaus wurde die Geiervoliere mit einem feinmaschigen Netz überspannt, sodass nicht einmal ein Spatz durch die Gitter zu den Aasfressern schlüpfen kann.

In der Wilhelma leben einige fast ausgestorbene Vogelarten

Zum Schutz fast ausgestorbener Arten wurden zudem das Amazonienhaus und die Freiflugvoliere, über die ebenfalls Netze gespannt sind, für Besucher vorübergehend geschlossen. Vögel wie beispielsweise die Baers-Moorente oder der Edwardsfasan sollen nicht in direkten Kontakt mit Gästen kommen. „Unser Ziel ist es, den wertvollen Vogelbestand zu schützen“, sagt Volker Grün, Fachbereichsleiter der Zoologie. Daher wurde auch das Hygienekonzept deutlich verschärft. Viele Bereiche sind hermetisch abgeriegelt. „Mitarbeiter, die zu den Tieren wollen, müssen beim Betreten der Bereiche unter anderem die Schuhe wechseln.“ So soll verhindert werden, dass das Virus an den Sohlen in die Gehege getragen wird. „Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, da die Vogelgrippe aber hochansteckend ist, wollen wir die Infektion unserer Vögel verhindern.“ Bislang mit Erfolg: „Noch haben wir keinen Fall“, so Grün.

Noch voraussichtlich bis Ende März gilt in Stuttgart die Stallpflicht. Der Zoologe hofft, dass man anschließend in der Wilhelma wieder zur Normalität zurückkehren kann. „Die Coronapandemie hat mich aber gelehrt, flexibel zu bleiben“, sagt Grün, der betont, dass grundsätzlich das Wohl der Tiere im Vordergrund steht. Zumal derzeit auch für die Besucher ein guter Kompromiss gefunden wurde. Alle anderen Tieranlagen und Schauhäuser sind weiterhin frei zugänglich. „Es gibt also immer noch viel zu sehen“, so Grün.

Unter anderem die kleine Gruppe der Seelöwen. Sie dürfen draußen bleiben, obwohl in Peru Anfang Februar Hunderte dieser Tiere an der Vogelgrippe verstarben. „Sie waren mit einem anderen Erreger infiziert“, gibt Grün Entwarnung. Man stehe aber in Austausch mit Kollegen vor Ort. Zugleich blickt er mit großer Sorge nach Südamerika. „Es handelt sich um eine Tierart, die so etwas überhaupt nicht brauchen kann.“

Geflügelpest nun auch im Bodenseekreis nachgewiesen

Neuer Fall
Die hochansteckende Geflügelpest breitet sich weiter aus und ist nun auch bei einem Vogel im Bodenseekreis nachgewiesen worden. Das für die Krankheit verantwortliche Virus wurde bei einer in Friedrichshafen verendeten Lachmöwe im Labor nachgewiesen, wie das Landratsamt Bodenseekreis nun mitteilte. Alle Geflügelhalter im Bodenseekreis sind von Freitag, 3. März, an dazu verpflichtet, ihre Tiere bis vorläufig Ende März im Stall zu halten. Auch in Prien (Chiemsee-Region) wurde ein Fall nachgewiesen.

Virus
 Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest breitet sich seit Wochen in Baden-Württemberg aus und ist eine hochansteckende Infektionskrankheit. Unter anderem wurde sie zuletzt in Stuttgart und Heilbronn bei Möwen nachgewiesen.

Übertragung
Für Menschen ist die Vogelgrippe laut Experten ungefährlich, sie kann in Nutzflügelbeständen aber hohe Verluste verursachen. Davor soll die Stallpflicht schützen. Von einer landesweiten Pflicht für Stallhaltung hatte das Agrarministerium bisher abgesehen.