Boris Palmers Fall wird jetzt doch an anderer Stelle verhandelt. (Archivbild) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Schmeißen die Grünen Boris Palmer raus? Der Fall des Tübinger OBs landet jetzt vor einem Landesschiedsgericht. Eigentlich hätte die Kreisschiedskommission Tübingen entscheiden sollen.

Tübingen/Stuttgart - Das Parteiordnungsverfahren der Grünen gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer wird nun doch vor dem Landesschiedsgericht verhandelt. Die eigentlich zuständige Kreisschiedskommission Tübingen teilte am Donnerstag mit, dass sie das Verfahren abgegeben habe. Grund sei der Rückzug eines Mitglieds aus der Kommission. Eine kurzfristige Nachbesetzung sei nicht möglich. Gemäß der Satzung sei das Verfahren gegen Palmer an das Landesschiedsgericht übergeben worden.

Nächste OB-Wahl in Tübingen im Herbst

Ein Landesparteitag hatte Anfang Mai beschlossen, ein Parteiordnungsverfahren gegen den wegen seiner Provokationen umstrittenen Rathauschef anzustrengen. Das Verfahren ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil im Herbst in Tübingen die Wahl des Oberbürgermeisters ansteht. Der 49-jährige Palmer hat sich noch nicht dazu geäußert, ob er wieder antritt.