Wer zu schnell unterwegs war, kann im Moment hoffen, dass er seinen Führerschein doch behalten darf. Foto: Gottfried Stoppel

Weil es in der Straßenverkehrsordnung einen Formfehler gibt, hat das Land Bußgeldbehörden aufgefordert, viele laufende Verfahren anzuhalten.

Stuttgart - Wegen eines Formfehlers im neuen Bußgeldkatalog für Tempoverstöße müssen Autofahrer einstweilen nicht mit schärferen Sanktionen rechnen. „Wir haben die Bußgeldbehörden aufgefordert, laufende Verfahren anzuhalten, solange der rechtliche Schwebezustand anhält“, sagte der Sprecher des Landesverkehrsministeriums, Edgar Neumann, unserer Zeitung.

Hintergrund ist die Unsicherheit bei dem seit Ende April geltenden Bußgeldkatalog: Das Bundesverkehrsministerium hat den Landesministerien am Freitag mitgeteilt, dass die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wegen eines fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage wahrscheinlich nichtig sind.

Auch andere Bundesländer setzen Regel aus

Daraufhin entschieden mehrere Bundesländer, neben Baden-Württemberg auch Bayern und das Saarland, die neuen Fahrverbotsregeln vorerst auszusetzen. Diese sehen einen Monat Führerscheinentzug vor, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Kilometer. Zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) will trotz der nun neuen Diskussion nicht an den neuen Regeln rütteln: „Das Ziel lautet: angepasste Geschwindigkeiten und weniger Unfälle. Deshalb versuchen wir jetzt, die Länder dazu zu bringen, die formalen Mängeln zu heilen, aber die Inhalte der StVO-Novelle zu erhalten“, sagte er unserer Zeitung. Diese seien lange diskutiert und nicht versehentlich beschlossen worden. Hermann: „Eine Rücknahme der schon seit langem fälligen Verschärfungen wäre ein Rückschlag für die Verkehrssicherheit und ein völlig falsches Signal an Raser.“ Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte schon im Mai signalisiert, die „unverhältnismäßige“ Regelung zu den Fahrverboten wieder kippen zu wollen.