In Missbrauchsverfahren gilt es, dem Opfer die Aussage zu ersparen. Foto: dpa/Stratenschulte

Der bereits verurteilte Angeklagte will vor dem Stuttgarter Landgericht offenbar gestehen, sich an seiner eigenen Nichte vergangen zu haben.

Stuttgart - Im Gerichtssaal gibt es immer wieder die Situation, dass sich nach Zeugenaussagen dort Fassungslosigkeit breit macht. Oft ist es die detaillierte Schilderung einer brutalen Tat, die bei den Zuhörerinnen und Zuhörern Kopfschütteln auslöst. Diese allgemeine Reaktion stellt sich am Dienstag auch im Stuttgarter Landgericht ein, als eine junge Frau Fragen von Richterin Monika Lamberti beantwortet. Es sind diesmal allerdings die hanebüchenen Aussagen der 20-Jährigen zu einer an ihr mutmaßlich vollzogenen Vergewaltigung, die für großes Unverständnis sorgen. Die Äußerungen, die die Frau dazu vor anderthalb Jahren gegenüber der Polizei gemacht hatte, stehen im völligen Gegensatz zu den nun von ihr vor Gericht gemachten. Der dazu gehörende Anklagepunkt wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft dann auch nicht mehr berücksichtigt.