Kabarettist Christoph Sonntag will „nicht triumphieren“. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Christoph Sonntag will „jetzt nicht triumphieren“. Im Rosenkrieg nach seiner gescheiterter Ehe hat das Cannstatter Amtsgericht einen Strafbefehl gegen die Ex-Frau des Kabarettisten wegen versuchter Erpressung erlassen. Dagegen legt sie Einspruch ein.

Stuttgart - Ehen scheitern häufig. Fast jedes zweite Paar entscheidet sich in Stuttgart früher oder später, eigene Wege zu gehen. Dies ist fast schon Normalität geworden. Schlimm jedoch ist, wenn der private Vorgang einer Trennung wie bei dem Kabarettisten Christoph Sonntag, der am Dienstag seinen 59. Geburtstag gefeiert hat, als Rosenkrieg in der Öffentlichkeit landet. Die Folgen für ihn und seine Ex-Frau waren und sind bis heute fatal.

Der schwäbische Spaßmacher hat viele Auftritte sowie etliche Sponsoren verloren und musste monatelang um seine Ehre kämpfen. Die Ex-Frau wiederum muss mit dem Vorwurf leben, mit falschen Beschuldigungen den Vaters ihres gemeinsamen Sohnes , schwer geschadet zu haben. Bereits im April hat das Amtsgericht Bad Cannstatt einen Strafbefehl gegen die Ex-Frau und ihren Anwalt wegen versuchter Erpressung erlassen. Jetzt hat der SWR berichtet, beide seien verurteilt worden. „Dies ist falsch“, erklären sowohl der Anwalt von Christoph Sonntag als auch der von seiner Ex-Frau gegenüber unserer Zeitung.

In der Strafsache kommt es nun zur Hauptverhandlung

Von einer Verurteilung (laut Beschluss des Amtsgerichts in der ersten Instanz bekam die Frau eine Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und muss 50 000 Euro Geldbuße zahlen, ihr Anwalt sollte ebenfalls mit 50 000 Euro zur Kasse gebeten werden) kann allerdings nicht gesprochen werden, wie die beiden Anwälte, die sich sonst einen heftigen Schlagabtausch liefern, unisono erklären. Denn die Ex-Frau und ihr Rechtsvertreter haben gegen den Strafbefehl des Cannstatter Gerichts Einspruch eingelegt. Sie gelten damit bisher als nicht verurteilt Nun wird es also zur Hauptverhandlung kommen, bei dem der ganze Fall wohl mit allen schmutzigen Details noch mal aufgerollt wird.

Wesentlich wird es um die Frage gehen, ob die Ex-Frau Kinderpornos auf Datenträger von Christoph Sonntag selbst geladen hat, um ihn in ein schlechtes Bild zu stellen und damit im Rosenkrieg um das Finanzielle sowie um das Sorgerecht des Sohnes Vorteile zu erzielen. Die Ex-Frau und ihr Anwalt haben dies bisher immer bestritten.

Bei den Kinderporno-Vorwürfen soll es sich um ein Foto der eigenen Tochter gehandelt haben, die in einer niemals realen Szene wohl mit Fotoshop bearbeitet worden sein soll. Der Ex-Frau wird von der Gegenseite kriminelle Energie vorgeworfen. Ihr Anwalt wollte sich am Donnerstag gegenüber unserer Zeitung nicht zu diesen und anderen Vorwürfen äußern. Er sprach von falschen Anschuldigungen in der Öffentlichkeit, die man zu gegebener Zeit korrigieren und klarstellen werde.

Gerade zeichnet Sonntag eine Online-Show in Stuttgart auf

Nach monatelangen Ermittlungen hatte die Staatsanwalt im vergangenen Herbst alle Verfahren gegen Christoph Sonntag eingestellt – die Verfahren wegen Veruntreuung von Spendengeldern, wegen des Besitzes von Kinderpornografie sowie wegen Vorteilsannahme. Das Verfahren in Sachen Essen mit Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) ist gegen die Zahlung einer Geldauflage von 2500 Euro für die Krebshilfe eingestellt worden. Der Kabarettist freut sich trotz der Auflage: „Jetzt weiß man also, dass der Sonntag nix verbrochen hat – der Blick geht nun also nur noch nach vorn!“ Persönlich hat Sonntag, wie er sagt, das Ermittlungsverfahren als „quälend lange“ empfunden. Es zeige aber, dass die Beamten „ganz besonders sorgfältig geprüft haben“.

Auf die Nachricht vom Strafbefehl gegen seine Ex-Frau reagiert Christoph Sonntag „ohne Glücksgefühle“, wie er unserer Zeitung am Donnerstag während der Aufzeichnung der zweiten Staffel seiner Benefiz-Online-Show „Klein.Kunst.Wird.Laut“ in der Sparda-Welt gesagt hat. „Es gibt keinen Grund zum Triumphieren“, erklärte er – schon allein um den gemeinsame Sohn zu schützen, den er mit seiner Ex-Frau hat.