Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei? Nur auf den ersten Blick Foto: dpa/Jens Büttner

Offiziell ist die Überbrückung des Lohnausfalls steuerfrei, dennoch zahlen Empfänger im Nachhinein eine zusätzliche Abgabe. Nun wollen Gewerkschaften die Regelung für dieses Jahr aussetzen.

Stuttgart - Die Deutsche Steuergewerkschaft und der DGB setzen sich dafür ein, in diesem Jahr eine Regelung zur steuerlichen Belastung des Kurzarbeitergelds auszusetzen. Die Regelung, wonach bei Empfängern dieser Leistung der Steuersatz auf das verbleibende Einkommen nachträglich erhöht wird, sei den Menschen kaum zu vermitteln, sagte der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, unserer Zeitung. Auch DGB-Landeschef Martin Kunzmann spricht sich für dieses Vorgehen aus.

Steuererklärung ist verpflichtend

Das Kurzarbeitergeld, für das derzeit rund zehn Millionen Arbeitnehmer angemeldet sind, soll die Lücke zwischen dem aktuellen und dem regulären Gehalt verkleinern und ist steuerfrei. Allerdings wird nachträglich auf das übrige Einkommen der Steuersatz angewendet, der sich ergeben hätte, wäre das Kurzarbeitergeld mitversteuert worden. Dadurch wird das Kurzarbeitergeld später indirekt belastet.

Damit der Fiskus das Geld einziehen kann, müssen alle Beschäftigten, die im Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten haben, im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben.

„Nachlass ist zu rechtfertigen“

Angesichts der vielfältigen Förderungen, die der Staat derzeit Unternehmen und Arbeitnehmern einräumt, sei es zu rechtfertigen, auch Menschen in Kurzarbeit einen entsprechenden Nachlass zu gewähren, sagte Eigenthaler. Da Millionen von Arbeitnehmern keine Steuererklärung abgeben, entstünden ansonsten bei zehn Millionen Kurzarbeitern viele neue Steuerfälle.

Der DGB hält den Progressionsvorbehalt nicht von vornherein für ungerecht. Angesichts des „großen Pragmatismus“, den die Politik derzeit gegenüber steuerpflichtigen Unternehmen walten lasse, sei es aber gerechtfertigt, auch den Beschäftigten in Kurzarbeit entgegenzukommen, erklärte Kunzmann.

Ministerium verteidigt heutige Regelung

Das Finanzministerium im Land verteidigt die geltende Regelung. Ein Verzicht würde zu Mindereinnahmen führen und zudem Menschen mit einem geringen Gesamteinkommen weniger helfen als Gutverdienern. Auch die CDU-Fraktion im Landtag will an der Regelung festhalten. Ein Verzicht würde den Grundsatz durchbrechen, dass sich die Höhe der Einkommensbesteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richtet, erklärte der finanzpolitische Sprecher, Tobias Wald.