Zu gefährlich: In der historischen Altstadt sind Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik verboten. Foto: imago images/Marius Schwarz

In mehreren Städten im Rems-Murr-Kreis gilt zum Schutz der historischen Gebäude in der Altstadt ein Feuerwerksverbot – auch an Silvester und Neujahr.

Finger weg von Feuerwerk vor Fachwerkhäusern. Wegen der erhöhten Brandgefahr ist es gesetzlich verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altenheimen, Kinderheimen sowie Fachwerkhäusern Feuerwerke abzubrennen. Dieses Verbot gilt als bundesrechtliche Verordnung unmittelbar in allen Städten. Zahlreiche Städte im Rems-Murr-Kreis weisen in diesen Tagen besonders auf das Verbot hin. Das Verbot beruht auf Paragraf 23 der Sprengstoffverordnung. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro.

„Da sowohl die Flugbahn als auch die mögliche Brennwirkung von Raketen, Krachern, Schwärmern und Batterien sehr unterschiedlich ist, ist vor allem auch der Innenstadtbereich aufgrund der engen Bebauung und der Beschaffenheit der Gebäude kein geeigneter Standort für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken“, teilt beispielsweise die Stadtverwaltung in Murrhardt mit. Dies gelte auch für das Zünden von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Holz- oder Schindelhäusern und Dachaufbauten mit Holzverkleidung.

„Zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss immer ein Platz gewählt werden, von dem aus kein Schaden angerichtet werden kann.“ Außerdem sei vor dem Jahreswechsel darauf zu achten, dass sich keine brennbaren oder leicht entzündlichen Gegenstände wie etwa gelbe Säcke, Wäsche, Gartenmöbel, trockenes Holz im Garten, auf dem Balkon oder auf der Terrasse befinden. Aus Gründen des Brandschutzes sollten außerdem alle Fenster (auch Dach- und Kellerfenster) sowie Haustüren in der Silvesternacht geschlossen bleiben.

Schutz der Fachwerkhäuser

Verboten sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien. Die Stadtverwaltung in Schorndorf wird beispielsweise Schilder an allen wesentlichen Eingängen der Altstadt aufstellen, die auf das Verbot hinweisen. Für die Silvesternacht sind außerdem verstärkte Kontrollen durch die Ordnungskräfte der Polizei und einen privaten Sicherheitsdienst angekündigt. Wer sich dennoch nicht an das Verbot hält, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

In Blick auf den anstehenden Jahreswechsel weist die Stadt Backnang obendrein darauf hin, dass Böller ein erhöhtes Verletzungsrisiko bergen und für Wild- und Haustiere sowie Tiere in landwirtschaftlichen Stallungen einen erheblichen Stress darstellen. Vor diesem Hintergrund wird um allgemeine Vorsicht und Rücksichtnahme gebeten. Auch in der Murrmetropole gilt im Stadtzentrum ein Verbot von Feuerwerk.

Und selbst dort, wo Feuerwerk erlaubt ist, sollte man unbedingt Vorsicht walten lassen, um Gefahren zu vermeiden. Zulässig ist nur geprüftes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer, auch bei Importen aus der EU. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen ausschließlich an Personen verkauft werden, die älter als 18 Jahre sind, und nur an Silvester sowie Neujahr abgebrannt werden. Feuerwerk dieser Klasse darf nur im Freien gezündet werden. Raketen sollten mit stabilen Halterungen, etwa aus Glasflaschen in einem Getränkekasten, abgeschossen werden. „Blindgänger nicht wieder anzünden!“, heißt es.

Richtige Entsorgung ist wichtig

Reste von CE-gekennzeichneten Feuerwerkskörpern, wie beispielsweise leere Feuerwerksrohrbatterien oder Raketen mit Leitstäben, die vollständig funktioniert haben, können nach ausreichender Abkühlung (beispielsweise über Nacht) in der Restmülltonne entsorgt werden.

Bei CE-gekennzeichneten Feuerwerkskörpern, die nicht oder nicht vollständig funktioniert haben, sind noch explosionsgefährliche Stoffe in den Gegenständen enthalten. Aufgrund der nicht absehbaren Gefahren sollte man diese Feuerwerkskörper keinesfalls erneut anzünden, sondern nach ausreichender Abkühlung in einem Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall entsorgen.