LKA-Betreiber Thomas Filimonova Quelle: Unbekannt

Am Karfreitag will die Band Seksendört im „LKA-Longhrn“ auftreten. Die Stadt lehne die Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsverbot ab. Das Verwaltungsgericht bestätigte nun das Konzertverbot.

WangenThomas Filimonova, der Betreiber des LKA-Longhorn, ist bedient: Auf ihrer Tour durch Deutschland will die türkische Poprock-Gruppe Seksendört am Karfreitag in der Konzerthalle im Wangener Industriegebiet auftreten. Das Konzert sollte um 22 Uhr beginnen. Die Veranstalter rechnen mit 800 Konzertbesuchern aus ganz Baden-Württemberg. An Ostersamstag spielt die Band in Berlin, am Sonntag tritt sie in Köln auf – so der Plan. Filimonova hatte am 8. Februar bereits um Aussetzung des Musikverbots gebeten. Nachdem er vergangene Woche noch keine Nachricht erhalten hatte, hakte er nach und erfuhr, dass das Ordnungsamt keine Genehmigung erteilt. Es beruft sich auf das Feiertagsgesetz. Demnach sind am Karfreitag, dem höchsten „stillen Feiertag“, öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, welche über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, verboten. An Karfreitag und am Totensonntag gilt ein ganztägiges Tanzverbot.

Gefühlte Ungleichbehandlung

LKA-Betreiber Filimonova betont zwar, dass das Konzert keine Tanz-, sondern eine Kulturveranstaltung sei. Von der Gruppe und den Besuchern gingen keine Ruhestörungen aus und da es sich um überwiegend muslimische Konzertbesucher handle, müsse sich die Stadt keine Sorgen machen, dass zu viel Alkohol fließe. Die Stadtverwaltung bleibt dennoch bei der Ablehnung. „Bei dem Konzert der Gruppe Seksendört handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung in einem Raum mit Schankbetrieb. Das Feiertagsgesetz regle aber, dass in einem solchen Raum nur Speisen und Getränke serviert werden dürfen. Eine Konzertveranstaltung ist unzulässig und kann von der Stadt nicht genehmigt werden“, erklärt Martin Thronberens, der Pressesprecher der Stadt.

Mehrere Widersprüche bleiben dennoch für Filimonova. Vor zwölf Jahren durfte die Rockband „End of Green“, die durch laute, gitarrenlastige Musik bekannt geworden ist, am Karfreitag in Wangen auftreten. Deswegen sei er davon ausgegangen, dass die türkische Gruppe ebenfalls dort gastieren dürfe. Beim Blick in den aktuellen Veranstaltungskalender für Stuttgart wundert sich der LKA-Betreiber noch mehr. „Im Theaterhaus werden über Ostern – auch an Karfreitag – die Jazztage gefeiert, in Möhringen dürfen Musicals gespielt werden und sowohl im Friedrichsbau als auch in der Magic Lounge dürfen sich die Besucher vergnügen und nebenbei essen und trinken“, weist Filimonova auf die „Ungleichbehandlung“ bei Genehmigungen hin. Dem widerspricht Pressesprecher Thronberens. „Aus rechtlicher Sicht ist die besondere Situation im Longhorn, dass dort der Ausschank - und Konzertbetrieb in einem Raum stattfinden. Im Theaterhaus ist dies beispielsweise nicht der Fall.“

Keine Ausnahmegenehmigung

Auch mit einer schnell eingereichten, einstweiligen Verfügung hatte der LKA-Betreiber keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Stuttgart folgte der Argumentation der Stadtverwaltung und lehnte den Antrag ab. Filimonovas Rechtsanwälte beriefen sich unter anderem auf die Kunst- und Religionsfreiheit sowie das Gleichbehandlungsgebot. Das Gericht konnte aber weder der LKA-Argumentation, dass das Konzert nicht in einem Schankbetrieb stattfinde, folgen. „Noch dient die geplante Konzertveranstaltung der Würdigung des Feiertages, was eine Ausnahmegenehmigung erlauben würde“, erklärt Ulrike Zeitler, die Vorsitzende am Verwaltungsgericht und Pressesprecherin. Die geplante Konzertveranstaltung diene auch keinem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung. „Insbesondere konnten die Antragsteller nicht darlegen, dass die Musikveranstaltung nicht auch an jedem anderen Tag im Jahr unter Kunstgesichtspunkten wirken und zur Geltung kommen könnte“, so Zeitler.

Anders verhalte es sich bei einem zweiten Eilantrag, den das Verwaltungsgericht behandelte. Ein anderer Veranstalter will am Karfreitag die religionskritischen Filme „Das Wort zum Karfreitag“ und das „Leben des Brian“ in einer Stuttgarter Kultureinrichtung ohne Schankbetrieb vorführen. Die Stadt lehnte dies ab. Das Gericht wog die Grundrechte des Einzelnen gegenüber dem Stilleschutz am Karfreitag ab und gab dem Eilantrag dann statt. „Denn ausgehend vom dargelegten Gesamtkonzept der Veranstaltung zielt die Veranstaltung auf die kritische Auseinandersetzung mit dem staatlichen Karfreitagsschutz. Bloße Unterhaltungsinteressen stehen demgegenüber jedenfalls nicht im Vordergrund“, so Zeitler. Das Seksendört-Konzert fällt dennoch nicht aus. „Wir haben es um 125 Minuten verschoben. Es beginnt nun am Ostersamstag um 0.05 Uhr“, so Filimonova.