Der Bremer Landeswahlausschuss hat entschieden. Foto: dpa/Sina Schuldt

Die Alternative für Deutschland ist in Bremen tief zerstritten. Damit war die Teilnahme an der nächsten Wahl schon seit Monaten gefährdet. Nun hat die Wahlleitung endgültig entschieden.

Der Bremer Landeswahlausschuss hat die AfD in der Stadt Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai zugelassen. Der Ausschuss lehnte am Donnerstag beide eingereichten Listen ab. Eine Entscheidung über die AfD-Liste im getrennten Wahlbereich Bremerhaven sollte ebenfalls noch am Donnerstag fallen. 

Wegen eines tiefen Konflikts in der AfD im kleinsten Bundesland stand die Zulassung zu der Landtagswahl seit langem in Frage. Zwei Landesvorstände streiten sich seit vergangenem Jahr, welcher von ihnen legitim ist. Sie reichten für die Stadt Bremen auch konkurrierende Wahllisten ein. Ein Wahlvorschlag stammte von einem sogenannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

Der Wahlbereichsausschuss Bremen hatte vergangene Wochen beide Listen als unzulässige Doppelbewerbung abgewiesen. Dagegen legten beide Parteilager Beschwerde ein. Der übergeordnete Landeswahlausschuss kam zum gleichen Ergebnis, stützte sich aber auf andere juristische Gründe. Er bemängelte am Wahlvorschlag des Notvorstands, dass die Einladung zur Aufstellung der Kandidaten nicht regelkonform erfolgt sei. Beim Rumpfvorstand wurde dessen Legitimation in Zweifel gezogen. Diese sei vor AfD-Schiedsgerichten umstritten, eine abschließende parteiinterne Klärung sei nicht erfolgt.

Die Entscheidung des Landeswahlausschusses ist endgültig

Die Entscheidung des Landeswahlausschusses ist endgültig. Die unterlegene Seite könnte nur noch nach der Wahl deren Ergebnis anfechten. Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.

Der Konflikt in Bremen spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand.

Im kleinsten Bundesland sind Bremen und Bremerhaven getrennte Wahlbereiche. In beiden gilt eine Fünf-Prozent-Hürde; wer sie in einem Bereich überspringt, darf Abgeordnete in das Landesparlament entsenden.