Die 3G-Regel in Bus und Bahn ist passé. Die Maskenpflicht bleibt. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Ab dem 20. März gilt die 3G-Regel in ÖPNV-Fahrzeugen für die Fahrgäste der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) nicht mehr. Die Maskenpflicht bleibt.

Ab dem 20. März gilt die 3G-Regel in ÖPNV-Fahrzeugen für die Fahrgäste der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) nicht mehr. Die bundesweite 3G-Regel im ÖPNV war im Bundesinfektionsschutzgesetz im November 2021 bis zum 19. März 2022 bundesweit festgelegt worden und entfällt nun.

Die SSB wird von 19. März an nach und nach die Hinweise auf die 3G-Pflicht aus den Fahrzeugen entfernen. SSB-Technikvorstand Thomas Moser und der Kaufmännische Vorstand Mario Laube sagen dazu: „Wir möchten uns bei unseren Fahrgästen für die reibungslose und einmütige Umsetzung dieser Verpflichtung hier in Stuttgart bedanken. Alle haben die 3G-Regelung unterstützt und sich daran gehalten. Bei den stichprobenartigen 3G-Überprüfungen hatten 99 Prozent der SSB-Fahrgäste einen Nachweis dabei. Wir freuen uns, dass nun ein erster Schritt in Richtung Rückkehr zur Normalität vollzogen werden kann.“

Maskenpflicht gilt weiter

Die Maskenpflicht im ÖPNV gilt in Baden-Württemberg dagegen voraussichtlich bis zum 2. April 2022 weiter. Fahrgäste der SSB sind also weiterhin verpflichtet, in den Fahrzeugen und in den unterirdischen Haltestellen eine FFP2-Maske zu tragen.