Obwohl die Verordnung vom Mittwoch, 3. November, für nicht-immunisierte Sportler und Sportlerinnen einen teuren PCR-Test vorsah, reicht nun doch ein Schnelltest zur Teilnahme an Spielen und Wettkämpfen aus. Die Verordnung wurde kurzfristig gekippt. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Eigentlich wäre für den Wettkampfsport für nicht-immunisierte Sportler und Sportlerinnen seit Mittwoch, 3. November, ein PCR-Test notwendig gewesen. Die Verordnung wurde gestern gekippt.

Bad Cannstatt - Seit Mittwoch, 3. November, haben die steigenden Coronazahlen und die immer größere Auslastung auf den Intensivstationen wieder einmal für Änderungen im alltäglichen Leben gesorgt – die Warnstufe wurde von der Landesregierung ausgerufen. Dies hätte eigentlich auch Folgen auf den Sport gehabt. Genesene und geimpfte Sportlerinnen und Sportler können ihrer Passion ohne Einschränkung nachgehen. Diejenigen, die nicht einer dieser Gruppe angehören, benötigten eigentlich einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden hätte sein dürfen. Für Trainings- und Spielbetrieb – im Schnitt trifft man sich etwa drei Mal pro Woche mit den Sportkameraden – wären also drei Tests pro Woche notwendig gewesen. Eine kostspielige Angelegenheit. Deshalb befassten sich die Verantwortlichen der Vereine mit dem Thema, überlegten, wie man am besten damit umgehen könnte. Seit gestern Morgen sind die Gedankenspiele Makulatur, waren umsonst. Die Landesregierung ruderte nämlich zurück, die nun aktuelle Corona-Regelung Sport besagt: „Bei Wettkampfserien oder bei Ligabetrieb (zum Beispiel Verbandsrundenspiele) ist für den Zutritt nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler und sonstiger daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer/innen; Schieds- und Kampfrichter/innen) zu geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend.“ Kurzgesagt: Auch in den Hallen reicht für den Wettkampfbetrieb weiterhin ein Schnelltest zum Mitwirken aus.