Amtschef Uwe Lahl Foto: Verkehrsministerium/Sebastian Berger

Uwe Lahl, Amtschef im Landessozialministerium, ruft die Einrichtungen zum „rechtstreuen Verhalten“ auf. Von 15. März an greift für Heime und Kliniken die Impfpflicht.

Stuttgart - Der für die Coronapandemie zuständige Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, hat bei einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, einen Appell an alle von der Impfpflicht betroffenen Unternehmen und Einrichtungen gerichtet: „Ich fordere sie zu rechtstreuem Handeln auf“, so Lahl. Sollte es beim Melden von ungeimpften Personal vom 16. März an Unkorrektheiten oder Mauscheleien geben, sei „staatliches Handeln“ geboten. Besonders, wenn etwas „schief geht“ – es beispielsweise zu einem Infektionsausbruch komme. Er sei aber überzeugt, so Lahl, dass die meisten Leitungen von Einrichtungen verantwortungsvoll handelten. In der Online-Veranstaltung machte Lahl klar, dass es wenige medizinische Indikatoren für eine Ausnahme von der Pflicht zum Impfnachweis gebe – zum Beispiel für Transplantierte oder bei bestimmten angeborenen Krankheiten. „Religiöse oder weltanschauliche Gründen zählen aber nicht zu den Ausnahmetatbeständen“, sagte Lahl. „Es geht hier um den Schutz von vulnerablen Gruppen. Da haben die Pflegenden auch eine hohe moralische Verpflichtung.“