Der lange Prozess um einen Mord in Sindelfingen dauert weiter an. (Archivbild) Foto: LICHTGUT/Max Kovalenko

Hat der Täter wirklich heimtückisch gehandelt, als er vor mehr als 27 Jahren eine Frau in Sindelfingen erstach? Die Verteidigung hat in dem ungewöhnlichen Gerichtsprozess nun Revision eingelegt.

Die lange Prozessgeschichte nach einem Mord in Sindelfingen vor mehr als 27 Jahren ist auch nach dem jüngsten Urteil gegen den Täter nicht zu Ende. Die Verteidigung hat nach eigenen Angaben Revision eingelegt gegen die Verurteilung ihres mittlerweile bereits 72 Jahre alten Mandanten zu lebenslanger Haft. Es gebe deutliche Zweifel an den Mordmerkmalen, sagte die Anwältin Amely Schweizer am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Der Bundesgerichtshof muss die Revision nun prüfen.

Mehr als ein Vierteljahrhundert nach der Gewalttat an einer Frau in Sindelfingen war der Täter am vergangenen Donnerstag in einer Wiederaufnahme des Verfahrens ein zweites Mal wegen derselben Tat verurteilt worden. Nach Überzeugung des Stuttgarter Landgerichts hatte er die junge Frau 1995 angegriffen und mit zahlreichen Stichen umgebracht. 

Umstrittenes Mordmerkmal „Heimtücke“

Im Juli 2021 hatte ihn eine andere Kammer des Landgerichts bereits in dem Fall zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Allerdings hatte der Bundesgerichtshof das Mordmerkmal der Heimtücke damals als nicht ausreichend bewiesen gewertet und das Urteil aufgehoben. Zweifel an seiner Schuld hatte der BGH dagegen nicht.

Hätte das Landgericht die Tat als Totschlag gewertet, wäre das Verbrechen verjährt gewesen, der Rentner hätte den Saal als freier Mann verlassen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte sich hingegen für einen Freispruch aus Mangel an Beweisen ausgesprochen oder - bei einer Verurteilung - für die Verjährung.