Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit November wegen Verdachts der sexuellen Belästigung gegen einen führenden Polizisten Baden-Württembergs (Symbolfoto). Foto: IMAGO/Jochen Tack/IMAGO/Jochen Tack

Das Innenministerium in Baden-Württemberg steht heftig in der Kritik. Es geht um ein Anwaltsschreiben zu einem Sex-Skandal bei der Polizei, das an die Presse gelangt ist.

Im Zusammenhang mit den Sex-Vorwürfen gegen einen hochrangigen Polizisten steht das Innenministerium wegen der Herausgabe eines Schreibens heftig in der Kritik. Die SPD wirft dem Haus von Innenminister Thomas Strobl (CDU) die Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse vor und fordert deshalb eine Sondersitzung im Innenausschuss. „Ganz offenbar hat Innenminister Strobl die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen gestoppt und die Öffentlichkeit ganz bewusst in die Irre geführt“, sagte SPD-Innenpolitiker Sascha Binder am Montag. Binder sprach von einem ungeheuerlichen Vorgehen, das aufgeklärt gehöre.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit November wegen Verdachts der sexuellen Belästigung gegen einen führenden Polizisten Baden-Württembergs. Der Mann soll eine Hauptkommissarin dem Vernehmen nach in einem Videochat mit seinen Vorstellungen sexueller Praktiken belästigt haben.

Ein fragwürdiges Gesprächsangebot des Anwalts

Weil das Schreiben eines Rechtsanwalts des beschuldigten Polizisten an das Innenministerium an die Öffentlichkeit gelangte, wurde die Staatsanwaltschaft auch in der Sache aktiv. Das Innenministerium räumte nun ein, das Schreiben selbst „in Abstimmung mit der Hausspitze gegenüber einem einzelnen Journalisten“ öffentlich gemacht zu haben.

Das Schreiben habe dem Ministerium zufolge ein fragwürdiges Gesprächsangebot des Anwalts enthalten. Es habe nicht der Hauch eines Anscheins entstehen dürfen, dass das Ministerium, „wie vom Rechtsanwalt vorgeschlagen, Angebote „zum persönlichen Gespräch“ außerhalb des rechtlich vorgesehenen Verfahrens beschreitet“. Deshalb sei man damit an die Öffentlichkeit gegangen. Man setze auf volle Transparenz und habe die Integrität des Verfahrens sicherstellen wollen, hieß es. Das Schreiben beinhalte zudem keine Dienstgeheimnisse, die es zu schützen gelte.