Trans- und intergeschlechtliche Menschen können ihren amtlichen Geschlechtseintrag künftig deutlich leichter ändern. Ein entsprechendes Gesetz passierte nun den Bundesrat.
Trans- und intergeschlechtliche Menschen können ihren amtlichen Geschlechtseintrag künftig deutlich leichter ändern. Der Bundesrat ließ am Freitag das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz passieren, mit dem dies per einfacher Erklärung ohne ärztliche Begutachtungen möglich wird. Das Gesetz kann damit wie geplant am 1. November in Kraft treten. Anträge für die Änderung des Geschlechtseintrags können schon ab August beim Standesamt gestellt werden.
Die Änderung wird damit ein bloßer Verwaltungsakt. Die entsprechende Erklärung muss drei Monate vor der förmlichen Abgabe beim Standesamt angemeldet werden. Derzeit sind nach dem Transsexuellengesetz ärztliche Begutachtungen mit intimsten Fragen für die Änderung des Geschlechtseintrags notwendig, was von Betroffenen als entwürdigend empfunden wird. Dieses Gesetz wird mit der Reform abgeschafft.
Nach Ablauf eines Jahres kann der Eintrag wieder geändert werden
Auch für Minderjährige kann künftig der Geschlechtseintrag geändert werden. Jugendliche ab 14 Jahren brauchen dafür die Zustimmung der Eltern. Bis zum Alter von 14 Jahren können Eltern eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags abgeben, nicht aber gegen den Willen des Kindes. Ab dem Alter von fünf Jahren muss das Kind dabei zustimmen.
Nach Ablauf eines Jahres kann der Eintrag wieder geändert werden. Auf medizinische Eingriffe zur Geschlechtsangleichung hat das Gesetz keine Auswirkung. Dafür gelten eigene Regelungen und Leitlinien.