Die Seniorin wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Es sei das grausame Ende einer toxischen Beziehung, sagt der Richter am letzten Prozesstag gegen eine Seniorin. Mit einem Fleischerhammer ging sie auf ihren Ex-Mann los, dann zündete sie ihn an. Er verbrannte bei lebendigem Leib.

Acht Jahre und sechs Monate muss eine Seniorin in Haft, weil sie ihren Ex-Mann getötet hat. Das Landgericht Konstanz sah es im Revisionsprozess als erwiesen an, dass die 86-Jährige aus dem Bodenseekreis im Januar 2020 erst mit einem Fleischerhammer auf ihren Ex-Mann losging und ihn dann anzündete. Der 73-Jährige verbrannte bei lebendigem Leib, sein Anruf beim Notruf dokumentiert den qualvollen Tod.

Es sei ein Fall, der schon „sehr sehr nah am Mord“ liege, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Doch das Mordmerkmal der Grausamkeit sei bei der Angeklagten subjektiv nicht nachweisbar, auch wenn die Tat objektiv grausam sei. Deswegen wurde die Deutsche wegen Totschlags in Tateinheit mit Brandstiftung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Revisionsprozess elf Jahre, die Verteidigung sechs gefordert. Zwei Monate gelten aufgrund der überlangen Verfahrensdauer bereits als verbüßt.

Die Tat sei das grausame Ende einer toxischen Beziehung, sagte der Richter mit Verweis auf die Einordnung eines Sachverständigen. Nach der Geburt ihrer Tochter heirateten die Seniorin und der Mann laut Gericht 1968, die Ehe hielt demnach keine fünf Jahre. Trotzdem zog die Angeklagte in den 1990er Jahren mit ihren beiden Söhnen ins Haus ihres Ex-Manns ein. „25 Jahre später ist er immer unglücklicher geworden“, sagte der Richter. „Er wollte das Haus verkaufen und ein neues Leben beginnen.“ 

Das habe bei der Angeklagten Zukunftsängste ausgelöst, beide hätten unter der Situation gelitten. Irgendwann habe sie den Fleischklopfer genommen und dem 73-Jährigen auf den Kopf geschlagen. Als er daraufhin den Notruf gerufen habe, sei die Sache noch weiter eskaliert, bis die Angeklagte ihren Ex-Mann anzündete. Der Benzinkanister stand demnach bereits auf dem Balkon, weil die Seniorin bereits zuvor überlegt hatte, das ganze Haus in Brand zu setzen. Sie habe keine andere Lösung gesehen, hatte sie beim Prozessauftakt über ihren Anwalt erklärt, sich aber doch dagegen entschieden.

Die 86-Jährige war 2020 wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen legte sie Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil 2021 vollständig auf, sodass nun neu verhandelt wurde.

Der Prozess fand in den Räumen des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd statt, weil die 86-Jährige gesundheitlich stark eingeschränkt und dort in der Justizvollzugsanstalt untergebracht ist. Angeklagt war sie vor dem Landgericht Konstanz.