Seit mehr als vier Jahren besteht für Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kindergärten die Masernimpfpflicht. Foto: picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte

Seit 2020 besteht für Grundschul- und Kindergartenkinder sowie Personal eine Masernimpfpflicht. Nur wenige Eltern im Kreis Böblingen kommen dieser nicht nach. Was passiert mit schulpflichtigen Kindern, die nicht immun gegen Masern sind?

Starke, grippeähnliche Symptome, dazu Ausschlag mit roten Punkten über den ganzen Körper und die Gefahr einer Lungen- und Gehirnhautentzündung, die Kinder ins Lebensgefahr bringen kann– eine Masernerkrankung kann böse ausgehen. Aus diesem Grund besteht seit 2020 eine bundesweite Masernimpflicht für alle Kinder, die in Kitas und Schulen betreut werden, sowie für Erwachsene, die in solchen Einrichtungen tätig sind.