Das österreichische Kleinwalsertale ist eine Enklave, in die Schulen fahren dürfen. Foto: imago images//Harry Laub via www.imago-images.de

Mehrtägige Schulfreizeiten ins Ausland sind bis Ende Januar 2022 noch untersagt. Eine Ausnahme gilt für so genannte „funktionelle Enklaven“. Was sich hinter dem Begriff verbirgt.

Stuttgart - Der Begriff liest sich zunächst sperrig: Man habe eine „ Sonderregelung für sogenannte funktionelle Enklaven erlassen“, schreibt das baden-württembergische Kultusministerium diese Woche in seinen Informationen zum Schul- und Kitabetrieb. Dabei handele es sich „formal um ausländisches Staatsgebiet, das aber nur über deutsches Staatsgebiet zu erreichen ist“.

In solchen Flecken sind für baden-württembergische Schülerinnen und Schüler nun wieder mehrtägige „außerunterrichtliche Veranstaltungen“ erlaubt. Sie bilden damit eine Ausnahme: Denn generell sind Schulfreizeiten im Ausland laut Verordnung bis 31. Januar 2022 weiterhin untersagt.

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Was im neuen Schuljahr besser wird

Beispiele für Enklaven sind das Kleinwalsertal und die Gemeinde Jungholz im Tannheimer Tal. Beide gehören zu Österreich, sind aber nur von deutschem Gebiet aus erreichbar. „Deswegen besteht auch vorwiegend Kontakt zu Deutschen und funktionelle Enklaven können vor diesem Hintergrund anders berücksichtigt werden, wenn es um außerunterrichtliche Veranstaltungen geht“, sagte eine Sprecher des Ministeriums.

Auf die Frage, ob damit vor allem Skifreizeiten in diese Gebiete möglich werden sollen, sagte der Sprecher weiter: „Die Regelung betrifft generell mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schulen und beschränkt sich nicht auf Skifreizeiten.“ Bis solche stattfinden würden, sei es noch etwas hin „es kann sein, dass sich die Regelungslage bis dahin aufgrund des dynamischen Pandemiegeschehens wieder ändert“.

Lesen Sie aus unserem Angebot: Warum Eltern am ersten Schultag Baugrimmen haben