Gerhard Schröder hat Klage eingereicht, weil der Bundestag ihm sein Altkanzler-Büro gestrichen hat. Foto: dpa/Kay Nietfeld

Altkanzler Schröder klagt gegen den Bundestag, weil der ihm sein Büro gestrichen hat. Das stiftet eine heikle Lage für die Demokratie, meint unsere Redakteurin Bärbel Krauß.

Heiße Emotionen und Wut sind nie ein guter Ratgeber. Das gilt auch für den Fall von Gerhard Schröder, der mit seiner russland- und Putin-freundlichen Haltung viele Bürger und Politiker gegen sich aufgebracht hat und weiter aufbringt. Verständlich ist die Wut auf den Altkanzler, der seinem Freund Wladimir selbst jetzt noch verteidigt, wo der die Ukraine angegriffen und mit einem blutigen, opferträchtigen Unterwerfungskrieg überzogen hat.

Selbst wer Schröders Grundhaltung verteidigt oder im Kern richtig findet, dass er seine Drähte zu Putin weiter offenhält, um sie in dieser schwierigen Weltsituation nutzen zu können, wird einräumen müssen, dass das Auftreten des Exkanzlers mindestens in Teilen provokant und unklug ist und der deutschen Politik und sowie der von seiner eigenen Partei geführten Bundesregierung Probleme bereitet. Vieles davon hätte Schröder, der in seiner Amtszeit für die Bundesrepublik viel erreicht hat, der Nation ersparen können und auch sollen.

Heikle Situation

Mit Schröders Klage ist eine heikle Lage entstanden. Dass der frühere Kanzler gegen den Gesetzgeber klagt, weil der ihm das Büro entzogen hat, ist an sich eine Peinlichkeit, die in einer lupenreinen Demokratie wie der Bundesrepublik nicht vorkommen sollte. Der frühere Chef eines Verfassungsorgans klagt gegen ein Verfassungsorgan. Beide Seiten haben zu dieser Peinlichkeit beigetragen. Aussichtslos scheinen die Argumente, die Schröders Anwälte vorbringen, nämlich nicht zu sein. Es ist ja so, dass die Befristung der Büronutzung von Altkanzlern genau auf Schröder zielte, und die grundlegende Reform der Ausstattung von Ex-Regierungschefs eher ein Nebeneffekt dieser Neuerung war.

Das aber rührt ans Grundgesetz und den ehernen Kern des Rechtsstaats. Denn jeder, auch Altkanzler, die sich missliebig machen, müssen vor dem Gesetz gleich und vor Willkür geschützt sein. Wenn es zum Verfahren kommt, wird es spannend. Eine Gewähr gibt es nie, wie Richter am Ende entscheiden, aber Schröders Klage ist nicht völlig unfundiert. Unabhängig davon, ob am Ende Schröder gewinnt oder der Bundestag, steht ein Verlierer jetzt schon fest: das demokratische System der Bundesrepublik. Denn so wird Vertrauen in funktionierende und rechtstreu agierende Verfassungsorgane beschädigt. Das ist bitter.