Weil ein 38-Jähriger seine Freundin angezündet haben soll, erhält er eine dreijährige Haftstrafe und muss in eine Entziehungsanstalt.
Nach fast dreimonatiger Verhandlung hat das Landgericht Stuttgart einen 38-jährigen Mann aus Schönaich wegen versuchten Mordes an seiner Freundin und Sachbeschädigung zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Gleichzeitig ordnete die 19. Große Strafkammer die Unterbringung des schwer alkoholabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Mit dem Urteil blieben die Richter genau in der Mitte der Schlussanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung: Erstere hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert, Letztere zweieinhalb Jahre für ausreichend erachtet. Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sahen beide Seiten für notwendig an.
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