Bei manchen gewerblich eingeführten Produkten möchte der Zoll mehr über die Inhaltsstoffe wissen. Foto: Hauptzollamt Stuttgart (z)

Verstöße gegen Einfuhrbestimmungen nehmen laut Hauptzollamt Stuttgart bei Frachtsendungen zu.

Bereits seit geraumer Zeit finden Zollbeamte bei gemeinsamen Kontrollen mit Beschäftigten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts des Landkreises Esslingen nicht einfuhrfähige Produkte in Sendungen, die am Stuttgarter Flughafen abgefertigt werden sollen. „Seit Beginn der Corona-Pandemie konnten wir im Bereich der Frachtabfertigung ein hohes Aufkommen von gewerblichen Paketsendungen feststellen, deren Inhalt oftmals gegen verschiedenste Einfuhrbestimmungen verstößt“, erklärt der Sprecher des Hauptzollamts Stuttgart, Thomas Seemann, die Situation um die Warensendungen.

Plagiate bekannter Markenhersteller

Die Frachtsendungen kommen häufig aus Nigeria und bestehen aus verschiedenen Waren, die in der Regel für kleine Geschäfte bestimmt sind. Allerdings finden die Beamten neben Textilien und Echthaarperücken auch häufig Plagiate bekannter Markenhersteller. Gefährlich werden kann es für die Verbraucher besonders dann, wenn es sich bei den abzufertigenden Waren um Arznei- oder Lebensmittel handelt.

Inhalt wird vernichtet oder zurückgeschickt

Getrockneter Fisch, der in Zeitungspapier gewickelt auf die Reise geschickt wurde, findet bei den Lebensmittelkontrolleuren ebenso wenig Zustimmung wie Hautbleichungscremes, in denen giftige Inhaltsstoffe verarbeitet sind. Auch in diesem Jahr haben die Behörden schon wieder einige Dutzend derartige Sendungen gestoppt und Teile des Inhalts mussten vernichtet oder zurückgeschickt werden.

Einfuhr nicht mehr als Fracht

„Mittlerweile sind die Einführer auch dazu übergegangen diese Pakete nicht mehr als Fracht aufzugeben, sondern im Reiseverkehr mitzubringen“, erklärt Seemann die aktuellen Schmuggelversuche. „Aber, wenn Waren für gewerbliche Zwecke eingeführt werden, gibt es in Sachen Produktsicherheit noch einmal strengere Maßstäbe, wie wenn Produkte durch Privatpersonen von einer Reise mitgebracht werden. Oftmals will der Zoll dann einfach wissen, was in den Waren verarbeitet wurde.“