Tatort Freiberger Bahnhof Foto: Werner Kuhnle

Im Prozess um eine brutale Schlägerei am S-Bahnhof in Freiberg fordert die Staatsanwaltschaft nur noch eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Fühlte sich der Angeklagte in seiner Ehre gekränkt?

Eine überraschende Wende hat der Prozess am Landgericht Stuttgart um die gewalttätigen Vorgänge am Freiberger S-Bahnhof vom vergangenen Oktober am vorletzten Verhandlungstag genommen. In seinem Schlussplädoyer hielt Oberstaatsanwalt Christoph Kalkschmid den in der Anklage erhobenen Vorwurf des versuchten Totschlags gegen einen 20-Jährigen aus Großbottwar nicht mehr aufrecht, sondern plädierte nur noch auf gefährliche Körperverletzung. Grund dafür war die Aussage eines 24-Jährigen, den der Oberstaatsanwalt „einen Zeugen aus dem Bilderbuch“ nannte.