Die Verlängerung der S-Bahnlinie S2 nach Neuhausen nimmt Formen an. Wegen technischer Anpassungen müssen die bisherigen Pläne geändert werden. Betroffene können sich beteiligen.
Gebaut wird an der Verlängerung der S-Bahnlinie S2 von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern bereits seit 2023. Nun müssen die Pläne geändert werden. Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart hat als zuständige Genehmigungsbehörde ein so genanntes Planänderungsverfahren angekündigt. Hintergrund sind technische und bauliche Änderungen, die nach dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss notwendig geworden sind.
Das Projekt, das den öffentlichen Nahverkehr auf den Fildern deutlich stärken soll, hatte sich in der Vergangenheit mehrfach verzögert und verteuert. Zuletzt war bekannt geworden, dass eine Inbetriebnahme nicht vor Ende 2028 realistisch ist. An diesem Zeitrahmen hält der Bauherr, die Stuttgarter Straßenbahnen, nach eigenen Angaben fest.
Änderung wegen digitaler Sicherungstechnik
„Das Planänderungsverfahren beinhaltet im Wesentlichen die Änderungen, die durch die Einbindung der Strecke in den Digitalen Knoten Stuttgart mit der ETCS-Technik entstehen“, erklärt dazu eine SSB-Sprecherin. Konkret gehe es insbesondere um drei rund 40 Meter hohe Funkmasten entlang der Strecke sowie um eine geänderte Konfiguration der Betriebsräume an der künftigen Endhaltestelle in Neuhausen auf den Fildern. Darüber hinaus würden kleinere Anpassungen einbezogen, die sich seit der Baugenehmigung vom 30. Juni 2022 ergeben hätten.
Nach Angaben der SSB waren diese Anpassungen bereits bei der Verschiebung des geplanten Inbetriebnahmetermins auf Ende 2028 bekannt. „Die Änderungen waren zum Zeitpunkt der letztjährigen Kommunikation bereits benannt und sind in diesem Zeitplan berücksichtigt. Dies gilt ebenso für die Kosten“, so die Sprecherin. Das nun gestartete Verfahren führe daher nicht zu einer erneuten Termin- oder Kostenverschiebung. „Die Genehmigung sollte im Herbst 2026 vorliegen, damit die nächsten Schritte für die Realisierung des Betriebsgebäudes und der Funkmasten eingeleitet werden können“, teilt die SSB mit.
Im Rahmen des Verfahrens werden die geänderten Planunterlagen in der Zeit von Dienstag, 10. Februar, bis einschließlich Montag, 9. März, auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Stuttgart veröffentlicht. Betroffene haben die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich bis einschließlich Donnerstag, 9. April, beim RP zur Planänderung äußern.