Hatte die Steuerprüfer im Haus: Kabarettist Christoph Sonntag Foto: picture alliance/dpa/Christoph Schmidt

Keine Mängel, jetzt doch Mängel: Im Fall Christoph Sonntag widersprechen sich sogar die Behörden. Nur der Kabarettist selbst hat von Anfang an seine Unschuld beteuert und verweist neuerdings diesbezüglich auch auf eine Prüfung durchs Finanzamt.

Stuttgart - Christoph Sonntag hat sein umstrittenes und vom Land gefördertes Demokratie-Projekt zumindest rein formal offenbar doch nicht so korrekt abgewickelt wie bislang behauptet. Die Prüfung der Verwendungsnachweise für die überwiesenen 211 000 Euro an Steuergeldern habe „zuwendungsrechtliche Mängel“ auf Seiten der gemeinnützigen „Stiphtung“ des Kabarettisten ergeben, teilte das Sozialministerium auf Anfrage der „Stuttgarter Nachrichten“ mit. Die Antwort erfolgte auch im Namen der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) , die am 11. September nach einer Prüfung noch verlautbart hatte, dass im Fall Sonntag alles seine Ordnung habe.

Behörden nennen keine Details

Warum nun gleichwohl Mängel festgestellt wurden und welche das sind, wollten weder das Ministerium noch die Landeszentrale sagen. Offenbar wollen sich beide Behörden erst über die Höhe der Rückforderung einigen. Die entsprechenden Akten liegen seit wenigen Tagen auch der Stuttgarter Staatsanwaltschaft vor, wie deren Sprecher sagte. Die Behörde schaut sich unter anderem den Vorwurf an, dass der Kabarettist seine „Stiphtung“ zur privaten Bereicherung missbraucht haben soll, sieht aber bislang offenbar keinen ausreichenden Anfangsverdacht für die Einleitung von Ermittlungen. *

Politisch in der Kritik steht in dem Fall vor allem Sozialminister Manfred Lucha (Grüne), der mit dem Kabarettisten seit Jahren per Du ist und ihm die Landesförderung „zugeschanzt“ haben soll. Lucha bestreitet das. Die Opposition im Landtag hält das Projekt, mit dem insbesondere Jugendliche aus dem außerschulischen Bereich für die Demokratie begeistert werden sollten, zudem für zu teuer: Kosten und Nutzen hätten in keinem guten Verhältnis gestanden.

Kabarettist verteidigt sich

Aus Sicht von Christoph Sonntag kann es sich bei den vom Land nun festgestellten Mängeln nur um rein formale Verstöße gegen das Zuwendungsrecht handeln. Inhaltlich sieht sich der Kabarettist von seiner Noch-Ehefrau, von der die Vorwürfe stammen, verleumdet. „Es gab und gibt keine Untreue in meiner Stiftung“, so der Kabarettist. Das Finanzamt habe erst kürzlich die Geschäftsjahre 2015 bis 2017 seiner „Stiphtung" (eine gemeinnützige GmbH) geprüft, so Sonntag. Dabei habe es keine negativen Feststellungen gegeben.

* Anm. d. Red.: Die Staatanwaltschaft Stuttgart hat das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Vorteilsgewährung gegen den Kabarettisten Christoph Sonntag im September 2020 eingestellt.