Lange hat niemand damit gerechnet, dass der Mann vor Gericht erscheint, von dem der ehemalige Bordell-Besitzer Jürgen Rudloff hofft, dass er ihn entlasten könnte. Nun kam es anders.
Es waren wohl ein paar zu viele „Daran kann ich mich gar nicht erinnern“ und „Weiß ich nicht mehr“, die den Beweisstücken widersprachen. Immer wieder wies das Gericht den 68-Jährigen auf seine Wahrheitspflicht als Zeuge hin. Als der Vorsitzende Richter dann die Prozessbeteiligten in eine kurze Pause schickte und der Zeuge eigentlich entlassen war, setzte Oberstaatsanwalt Peter Holzwarth den aus Österreich angereisten ehemaligen Freund und Darlehensgeber Jürgen Rudloffs darüber in Kenntnis, dass vor dem Gerichtssaal zwei Polizeibeamte auf ihn warteten, und er ihn wegen uneidlicher Falschaussage festnehmen lasse.
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