Eine Figur des Herstellers Qman (links) und eine Figur des Herstellers Lego in dem Geschäft „Steingemachtes“ Foto: dpa/Friso Gentsch

Der Spielwarenhersteller Lego will einem Paderborner Spielwarenhändler den Verkauf von bestimmten Konkurrenzprodukten gerichtlich verbieten lassen. Die Hintergründe.

Großer Streit um kleine Plastikfiguren: Der Spielwarenhersteller Lego will einem Paderborner Spielwarenhändler den Verkauf von bestimmten Konkurrenzprodukten gerichtlich verbieten lassen. Lego sieht in dem Verkauf der Produkte einen Verstoß gegen das Markenrecht, wie der Vorsitzende Richter der 8. Kammer für Handelssachen am Landgericht Düsseldorf, Wilko Seifert, am Freitag erläuterte. Denn nach Auffassung der dänischen Firma könnten die von dem Paderborner Händler Thorsten Klahold über seine Firma Steingemachtes vertriebenen Spielfiguren chinesischer Hersteller mit den Lego-Minifiguren verwechselt werden. Den Streitwert bezifferte das Gericht auf 500 000 Euro.

Klahold verkauft seit drei Jahren in seinem Laden und einem Onlineshop Produkte von Lego-Konkurrenten - meist aus China. Auf seiner Website wirbt er: „Es gibt gute und günstige Alternativen zum Marktführer. Die Klemmbausteine dieser Hersteller sind zu 100 Prozent kompatibel mit den gängigen Bauklötzchen, bieten aber eine noch größere Vielfalt.“

Der Streit mit dem dänischen Spielzeuggiganten, der weltweit im vergangenen Jahr einen Umsatz in Höhe von 7 Milliarden Euro machte, entzündet sich allerdings an einigen Spielfiguren, die den Sets der Lego-Konkurrenten enthalten waren. Sie erinnerten den dänischen Hersteller zu sehr an seien eigenen Mini-Figuren.

Das Verfahren soll am 15. Juli fortgesetzt werden

Lego hatte sich die dreidimensionale Darstellung der bekannten Spielzeug-Figur mit und ohne Noppe auf dem Kopf bereits im Jahr 2000 europaweit schützen lassen. Der Lego-Rechtsanwalt Leopold von Gerlach sagte, die Figuren ahmten fast 1:1 das Lego-Original nach. Daran änderten auch minimale Variationen nichts.

Klahold selbst beteuerte vor Gericht, er habe bewusst darauf geachtet, dass die von ihm verkauften Figuren die Marke nicht verletzen und habe sogar von den chinesischen Herstellern in seinen Augen strittige Figuren aus den Packungen herausnehmen lassen.

Das Gericht ließ allerdings erkennen, dass es große Ähnlichkeiten zwischen den Lego-Produkten und den von Klahold vertriebenen Figuren sah. Das Verfahren soll am 15. Juli fortgesetzt werden. Ob es dazu kommt, ist allerdings noch ungewiss. Möglicherweise werde es noch weitere Gespräche zwischen dem Händler und Lego geben, um die Sache außergerichtlich beizulegen, hieß es am Rande des Verfahrens.