Der 28-Jährige soll vor allem Labrador- beziehungsweise Golden-Retriever-Welpen illegal verkauft haben. (Symbolbild) Foto: imago images/imagebroker/imageBROKER/Sascha Rueff via www.imago-images.de

Polizei und Staatsanwaltschaft haben einen mutmaßlichen illegalen Handel mit Hundewelpen in Reutlingen und Pfullingen aufgedeckt, ein 28-Jähriger wurde vorläufig festgenommen. Die Hintergründe.

Reutlingen/Pfullingen - Ein 28 Jahre alter Mann steht im Verdacht, in Reutlingen und Pfullingen seit Beginn des Jahres einen schwunghaften, illegalen Handel mit Hundewelpen betrieben zu haben. Der Mann soll in diesem Zeitraum rund 50 Tiere – vorwiegend Labrador- und Golden Retriever-Welpen – vermittelt haben. Die Behörden ermitteln nun unter anderem wegen des Verdachts des illegalen Hundehandels und Verstößen gegen weitere tierschutzrechtliche Vorschriften gegen den 28-Jährigen.

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft berichten, soll der Verdächtige die Tiere unter falschem Namen auf verschiedenen Internetportalen zum Kauf angeboten haben. Den Interessenten gegenüber gab er die Welpen als reinrassig aus. Nachdem mehrere Käufer diesbezüglich misstrauisch geworden waren und die Welpen teilweise erkrankten, erstatteten sie Anzeige.

Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich nicht nur der Verdacht auf tierschutzrechtliche Verstöße sondern auch des Betruges. Deshalb erwirkte die Staatsanwaltschaft Tübingen Durchsuchungen für vier zum Verkauf der Hunde genutzte Wohnungen in Reutlingen und Pfullingen. Bei den Durchsuchungen am Mittwoch fanden die Ermittler unter anderem sechs weitere Hundewelpen, die vom Veterinäramt in Obhut genommen wurden. Zudem wurden etwa 10.000 Euro Bargeld sichergestellt, das offenbar aus den Hundeverkäufen stammt.

Die Ermittlungen dauern an

Der 28-Jährige wurde vorläufig festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen – insbesondere zur Herkunft der Hunde und möglichen weiteren Beschuldigten – dauern an. Hundekäufer, die im Laufe des Jahres insbesondere Labrador- oder Golden Retriever-Welpen in Reutlingen oder Pfullingen erworben haben und dabei keinen Kaufvertrag oder Stammbaum erhalten haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07121/942-3333 bei der Polizei zu melden.

Das Kreisveterinäramt klärt im Zuge dessen auf: „Leider ist dieser Fall von illegalem Welpenhandel kein Einzelfall, sondern ein lukratives Geschäftsmodell, das sich nur sehr schwer überprüfen und eindämmen lässt“. Die oftmals im Ausland geborenen und unter sehr schlechten Bedingungen aufgezogenen Welpen würden viel zu früh von dem Muttertier getrennt und illegal unter nicht tierschutzkonformen Bedingungen nach Deutschland transportiert. Die meist zu jungen und nicht geimpften Tiere litten unter Krankheiten und Verhaltensstörungen. „Meist werden die Hunde im Internet angeboten, abgewickelt werden die Welpenverkäufe häufig auf Parkplätzen oder der Straße. Aber auch beim Hundekauf in Wohnungen von vermeintlichen Züchtern sollten Hundeinteressenten aufmerksam sein“.

Veterinäramt und Polizei raten potenziellen Käufern, sich im Voraus zu informieren, worauf beim Welpenkauf zu achten ist. Wird etwa der Kontakt zur Mutterhündin verweigert, sei dies ein Warnsignal. Der Wurfbereich sollte sauber und hundegeeignet sein, das heißt die Welpen zum Spielen anregen. Wichtig sei außerdem ein Kaufvertrag, in dem die Züchterin oder der Züchter namentlich benannt werden.