Geteiltes Vermögen, gemeinsame Wohnung und Versicherungen – nach einer Scheidung gibt es finanziell einiges zu regeln. Foto: dpa/Franz-Peter Tschauner

Jede dritte Ehe wird hierzulande wieder geschieden. Doch was geschieht nach der Trennung mit dem Vermögen, was mit dem Rentenanspruch? Und wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben? Ein Überblick.

Hamburg - Wer heiratet, will ein Leben lang zusammenbleiben, gemeinsam alt werden – das wünschen sich Frauen wie Männer. Manchmal kommt dann aber alles anders: Der Alltag hat einen fest im Griff, die Nerven liegen blank, von den gemeinsamen Träumen ist nicht mehr viel übrig. Und irgendwann kommt dann der Schlussstrich: Trennung, Scheidung, aus der Traum. Jede dritte Ehe (32,94 Prozent) wird laut Daten des Statistischen Bundesamtes wieder geschieden. Und dadurch ändert sich dann nicht nur der Alltag ganz gravierend, sondern auch die finanzielle Situation der früheren Eheleute. Plötzlich müssen zwei Hausstände finanziert, möglicherweise Unterhalt für die Kinder gezahlt und Rentenansprüche aufgeteilt werden. Das ist ein komplexes Unterfangen – erst Recht, wenn sich die Ex-Partner uneinig sind, was der Regelfall ist.