Waffen sollen nicht in den Besitz unzuverlässiger Personen gelangen. Foto: imago

Schlagzeilen um die sogenannten Reichsbürger und der Missbrauch von Schusswaffen bereiten dem Rems-Murr-Landrat große Sorgen. Nachdem die Aufbewahrungskontrollen coronabedingt eingeschränkt worden waren, wird jetzt wieder verstärkt kontrolliert.

Immer wieder sorgt unsachgemäßer Umgang mit Waffen für Schlagzeilen, und bei Razzien gegen „Reichsbürger“, bei denen kürzlich sogar ein Polizist angeschossen wurde, rückt die Verschärfung von Waffengesetzen in den Fokus.

Nachdem die Aufbewahrungskontrollen coronabedingt eingeschränkt worden waren, konnte die Waffenbehörde im Landratsamt Rems-Murr-Kreis nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr wieder verstärkt kontrollieren. Bei den langjährigen Waffenbesitzern wurden bis zum Ende des ersten Quartals 2023 nun bis auf knapp 20 alle 1596 gemeldeten Waffenbesitzer im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes (Rems-Murr-Kreis ohne Große Kreisstädte) mit insgesamt 10 426 Waffen überprüft.

Die waffenrechtliche Erlaubnis wurde umgehend widerrufen

Die Quote der Beanstandungen war laut Behörde „erfreulich gering“: So wurden im Jahr 2022 bei 340 Kontrollen lediglich eine mit mangelhaftem Ergebnis und zwei mit geringen Mängeln festgestellt. Hinweise, die eine Zuverlässigkeit grundsätzlich infrage stellten, gab es in einem Fall im April 2022. „Hier lagen Kenntnisse vor, die auf Bestrebungen gegen die verfassungsgemäße Ordnung durch einen sogenannten Reichsbürger hindeuteten“, teilt die Behörde mit. „Die waffenrechtliche Erlaubnis wurde daraufhin umgehend vom Landratsamt widerrufen, und die Waffen mussten abgegeben werden.“

Regelmäßige Kontrollen im Landkreis hätten höchste Priorität, sagt Landrat Richard Sigel: „Schlagzeilen um die sogenannten Reichsbürger und der Missbrauch von Schusswaffen bereiten immer wieder große Sorgen.“ Im Hinblick auf die steigende Zahl auch kleiner Waffenscheine, von denen es derzeit 1500 im Landkreis gebe, müsse es das Ziel aller Beteiligten sein, dafür zu sorgen, dass Waffen nicht in den Besitz unzuverlässiger Personen gelangten. „Unser Bestreben ist es, die bestehenden Gesetze und rechtlichen Rahmenbedingungen auszuschöpfen.“ Jeder Missbrauch von Schusswaffen entfache zwar eine politische Diskussion um schärfere Waffengesetze, aber ob und wann es zu Verschärfungen komme, sei offen. „Letztlich helfen gesetzliche Verschärfungen auch nur dann, wenn sie auch kontrolliert und durchgesetzt werden können.“

Von den 10 426 kontrollierten Waffen sind 6858 Langwaffen und 3568 Kurzwaffen. Sogenannte „Kleine Waffenscheine“ erhält man ohne Bedürfnis. Er berechtigt den Besitzer allerdings lediglich, bestimmte Waffen wie etwa Schreckschusspistolen, die man ab 18 Jahren erlaubnisfrei erwerben kann, verdeckt mit sich zu führen.

Waffenscheine, also die Erlaubnis zum Führen von Waffen, erhalten im Prinzip nur Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen, die Geldtransporte durchführen. Die Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte, also die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen, sind vielfältig: Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung (etwa keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Demenz, psychische oder körperliche Einschränkung), Sachkunde, nachgewiesenes Bedürfnis, Nachweis der Aufbewahrung in einem ordnungsgemäßen Tresor.