Das Gesetz ist im Eilverfahren bis März geplant. (Symbolbild) Foto: dpa/Fabian Sommer

Die Bundesregierung hat eine Grundlage für künftige Briefporto-Erhöhungen geschaffen. Jetzt soll es schnell gehen – im Eilverfahren.

Berlin - Die Bundesregierung hat Änderungen zum Postgesetz auf den Weg gebracht und will damit wieder eine Grundlage für künftige Erhöhungen des Briefportos schaffen. Das Kabinett habe dafür grünes Licht gegeben, verlautete am Mittwoch aus Regierungskreisen. Außerdem sollen mit den geplanten Maßnahmen Verbraucher und Wettbewerber der Deutschen Post besser gestellt werden.

Für die kleine Novelle des Postgesetzes ist das Bundeswirtschaftsministerium zuständig. Es plant die Gesetzgebung im Eilverfahren bis spätestens März abzuschließen. Eine umfassendere Überarbeitung des über 20 Jahre alten Gesetzes wurde 2020 wegen der Coronavirus-Pandemie verschoben, um sich auf wichtigere Projekte zu konzentrieren. Sie soll dann nach der Bundestagswahl von der neuen Regierung im Jahr 2022 angegangen werden.

Notwendig geworden sind die jetzigen Änderungen durch mehrere Urteile. So hatte das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2020 die Erhöhung des Portos für den Standardbrief in den Jahren 2016 bis 2018 als nicht rechtens gewertet. Der Paketverband Biek, in dem Konkurrenten der Deutschen Post wie DPD, GLS oder Hermes organisiert sind, fordert von der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde, die Briefporti für die Jahre 2019 bis 2021 aufzuheben. Ein Standardbrief kostet momentan 80 Cent - zu viel aus Sicht der Post-Wettbewerber.

Verbindliche Streitschlichtung bei fehlenden Paketen

Konkret will die Regierung Formulierungen im Postgesetz ergänzen, um so vom Gericht beanstandete Widersprüche aufzulösen. Außerdem wird die Teilnahme an Schlichtungsverfahren für Post-Anbieter verbindlich. 2020 gab es 1365 Schlichtungsanträge bei der Bundesnetzagentur, weil Dienstleistungen aus Kundensicht nicht wie vereinbart erbracht wurden, beispielsweise Pakete nicht ausgeliefert wurden. 600 Anträge scheiterten an der Mitwirkung des Post-Dienstleisters. Weil es in der Regel nur um kleine Beträge geht, ziehen Verbraucher oftmals nicht vor Gericht, was entsprechend große Konzerne begünstigt. Sobald beide Seiten an einer Schlichtung teilnehmen, gibt es in den meisten Fällen auch ein Ergebnis.

Wettbewerber der im Briefgeschäft immer noch marktbeherrschenden Deutschen Post mit Sitz in Bonn sollen zudem bei der Preisgestaltung bessergestellt werden. Denn die Konkurrenz ist darauf angewiesen, dass sie Teilleistungen von der Post bekommt, um selbst Dienstleistungen anbieten zu können. Dabei sollen die Teilleistungen nicht zu teuer abgerechnet werden, weil dann neue Wettbewerber am Ende keinen Gewinn erzielen können. Die von der Post geforderten Preise sollen künftig besser überprüft werden. Wettbewerber können sich dann leichter mit Beschwerden an die Bundesnetzagentur wenden.