Die einstigen Spaßgefährte werden inzwischen oft auch eingesetzt, um in Stuttgart zu einer ÖPNV-Haltestelle zu kommen. Foto: dpa/Edith Geuppert

Anfang Oktober müssen sich Anbieter von E-Scootern wieder um eine städtische Nutzungserlaubnis bewerben. Wie haben sich die seit Februar 2024 geltenden Regeln bewährt?

Neue Runde für Anbieter von E-Rollern in Stuttgart. Anfang Oktober beginnt das Bewerbungsverfahren für die seit Februar 2024 vorgeschriebene Sondernutzungserlaubnis der Stadt. Damit will Stuttgart nach Jahren wachsenden Unmuts über chaotisch in der Stadt verstreute Vehikel die Nutzung in geordnete Bahnen lenken. Seitdem müssen sich die vier Scooter-Anbieter in der Stadt – Bolt, Lime, Tier und Voi – an feste Regeln halten.