Der Angeklagte Stephan B. trug beim Betreten des Gerichtssaals Handschellen. Foto: dpa/Ronny Hartmann

Das Urteil zeige, dass es in Deutschland keinerlei Toleranz gegenüber dem Hass auf Juden gebe, so der Zentralrat der Juden. Der Attentäter war zuvor zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Magdeburg/Halle - Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat das Urteil gegen den Halle-Attentäter begrüßt. Die Verurteilung zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung mache deutlich, „dass mörderischer Hass auf Juden auf keinerlei Toleranz trifft“, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster. Vor allem für die Angehörigen der beiden Ermordeten sowie für all jene Menschen, die an Jom Kippur 2019 nur knapp dem Tod entronnen seien, sei das Urteil wichtig. Mit ihren beeindruckenden Auftritten hätten Nebenkläger und Zeugen „dem Hass des Täters Menschlichkeit entgegengesetzt“.

Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) bezeichnete das Urteil als Warnung an alle Täter, die jüdisches Leben und damit die ganze Gesellschaft angreifen: „Es soll genauso die Gerichte ermutigen, weiter hart gegen antisemitische Straftaten vorzugehen“. Man sei erleichtert über das Urteil, auch wenn die Gefahr und die Angst für Juden in Deutschland damit nicht vorüber sei. Es müsse eine „gesellschaftliche Sicherheit für jüdisches Leben“ in Deutschland geben. Der Gesellschaft dürfe Terror und Hass, ob von rechts, links oder religiös motiviert nicht gleichgültig sein.

Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, erklärte in Berlin: „Für Überlebende des Holocaust ist dies ein angemessenes Urteil, das die bleibende tödliche Gefahr, die von dem Angeklagten ausgeht, realistisch eingeschätzt hat.“ Vor allem erinnere das Urteil die Menschen weit über Deutschland hinaus daran, wie „explosiv sich antisemitischer Hass in dieser vernetzten Welt zum Mord hin entwickeln kann“.