Justitia, Göttin der Gerechtigkeit, mit verbundenen Augen, Richtschwert und Waage: Sie sollen symbolisieren, dass Recht ohne Ansehen der Person, mit der nötigen Härte und nach sorgfältigem Abwägen gesprochen wird. Foto: dpa/Arne Dedert

Das Verfahren um die mutmaßliche Rechtsterrorgruppe S. wirft die Frage auf, ob Ermittlungen verwendet werden dürfen, die unter falschen Anschuldigungen erlangt wurden. Politiker und Juristen müssen die Frage nicht nur juristisch, sondern auch dem Volk, dem Souverän plausibel beantworten, kommentiert Franz Feyder.

Unter Juristen mag diese Frage geklärt sein. In der Gesellschaft ist sie es mit Sicherheit nicht: Ein Informant bringt Polizisten und Staatsanwälte mit teilweise frei erfundenen Geschichten dazu, gegen Menschen zu ermitteln. In den auf dieser Grundlage eingeleiteten Nachforschungen, in mitgehörten Telefonaten und bei Observationen stellen die Ermittler fest, dass die Beschuldigten Dreck am Stecken haben, wenn sich auch die ursprünglichen Vorwürfe kaum bestätigen lassen. Dürfen solche Ermittlungsergebnisse verwendet, Menschen auf dieser Grundlage angeklagt und verurteilt werden?

Genau diese Frage wirft das Verfahren um die mutmaßliche Rechtsterrorgruppe S. auf, das seit jetzt 107. Prozesstagen vor fünf Richtern des Stuttgarter Oberlandesgerichtes verhandelt wird. Es ist aktuell das größte Terrorismusverfahren in Deutschland. Und immer mehr schält sich in der sehr komplexen Beweiserhebung heraus: Ein zweifelhafter Krimineller dient sich dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg als Informant an. Er belastet Männer, sie planten sich zu bewaffnen, Moscheen anzugreifen, Politiker zu ermorden, einen Bürgerkrieg anzuzetteln.

Wortgleich dieselbe Geschichte tischte der Mann zuvor auch bayrischen Polizisten auf, freilich mit vielen Namen anderer Akteure. Schnell stellten die Würzburger Kriminalen ihr Ermittlungen ein: Der angebliche Rädelsführer und Chefterrorist entpuppte sich als depressiver Messie, der – wie ein Ermittler aussagte – „schon damit überfordert war, nur zum Briefkasten zu gehen“.

In Baden-Württemberg verfingen die Geschichten des Informanten. Es wurde beantragt, Telefone zu überwachen, Emails und SMS abzufangen, Chats mitzulesen, derart Verdächtige zu observieren. In fünf Monaten trugen die Kriminalen so allerlei Strafbares zusammen: unerlaubter Waffenbesitz, Sozialbetrug, Betrügereien. Nur: Die Idee, Moscheen anzugreifen, lässt sich bislang nur dem LKA-Informanten zuordnen. Für den Plan, Politiker zu ermorden gibt es nur seine Aussage. Und auch der zu entfesselnde Bürgerkrieg ist mit harten Fakten nicht zu belegen. Und trotzdem: Zwölf Männer wurden am 14. Februar 2020 festgenommen, saßen und sitzen lange in Untersuchungshaft. Einer erhängte sich. Nur der dubiose Informant blieb und ist auf freiem Fuß.

Um es klar zu sagen: Was die Angeklagten im Verfahren gegen die „Gruppe S.“ in ihre Chats schrieben und in ihren Telefonaten schwadronierten ist widerlich, ekelhaft, zu verdammen. Darüber kann, darüber darf es keine Zweifel geben. Aber war das mehr als ein virtueller Stammtisch? War das wirklich eine Terrorgruppe, die Demokratie und Rechtsstaat zerstören wollte?

Hinzu kommt ein Informant, der sich zumindest durch die Ermittler des LKA angestachelt fühlte, in der Gruppe Reden zu schwingen und sie zu radikalen Lösungen zu drängen. was bislang dazu im Prozess zu Tage gefördert wurde, nicht zuletzt die Aussagen von Ermittlern selbst, stützen diese These. Und führen umso stärker zu der Frage, die unter Juristen geklärt ist, für die Menschen in Deutschland aber längst nicht: Was können, was dürfen Ermittlungsbehörden verwenden, was ihnen unter anderen, gar zusammengelogenen Voraussetzungen bekannt wurde?

Mit dem Urteil nach einem Gerichtsverfahren soll der Rechtsfrieden in einem Land wieder hergestellt werden. Kann dies geschehen, wenn Menschen überwacht, ihr Innersten nach außen gekehrt wird? Auf der Grundlage falscher Verdächtigungen? Diese Fragen wirft der Terrorprozess in Stuttgart auf. Auf sie müssen Politik und Richter eine für die Menschen nachvollziehbare, glaubwürdige Antwort geben. Im Moment fehlt die.