Tübingens OB Boris Palmer Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

Im Rechtsstreit um die Tübinger Verpackungssteuer fordert Rathauschef Boris Palmer nun die Unterstützung des Bundes. Die Hintergründe.

Im Rechtsstreit um die Tübinger Verpackungssteuer fordert Rathauschef Boris Palmer nun die Unterstützung des Bundes. In einem Brief an Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) bittet Palmer gemeinsam mit Jürgen Resch, dem Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, die Ministerin um eine politische und rechtliche Klarstellung. „Wir halten eine Aussage des Bundesumweltministeriums für notwendig, die der weiten Deutung der Bundesgesetze durch den VGH Mannheim Grenzen setzt“, heißt es in dem Brief der beiden. Zunächst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte Ende März die seit diesem Jahr in Tübingen geltende Verpackungssteuer für unwirksam erklärt. Der Gemeinderat hatte sich dann sich Ende April für eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Steuer gilt derzeit weiter, soll aber erst nach einem juristischen Sieg in Leipzig auch eingezogen werden.

Von einer Äußerung Lemkes erhoffen sich Palmer und Resch eine „nicht unbeachtliche“ Wirkung, wie sie schreiben. Zudem bitten sie die Ministerin um eine „zeitnahe Klarstellung im Bundesabfallrecht“, dass dieses bereits jetzt die Betätigung der Kommunen nicht ausschließe.

Verpackungssteuer ist ein Vorzeigeprojekt von Palmer

Die Verpackungssteuer ist ein Vorzeigeprojekt von Oberbürgermeister Boris Palmer, der wegen eines innerparteilichen Zwists bei den Grünen als unabhängiger Kandidat bei der nächsten Oberbürgermeisterwahl im Herbst antritt.

Seit Januar ist in der Universitätsstadt, in der laut Palmer riesige Müllberge entstehen, eine Steuer für Einwegverpackungen fällig. Pro Einzelmahlzeit wird maximal 1,50 Euro kassiert. Das Mehrweggeschirr im Stadtbild ist laut Palmer deutlich präsenter und die öffentlichen Mülleimer vor allem in der Innenstadt sind sichtbar leerer.

Dagegen geklagt hatte die Inhaberin einer Tübinger McDonalds-Filiale. Die Franchise-Nehmerin des Schnellrestaurants berief sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998, nach dem die von der Stadt Kassel 1991 eingeführte Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen gegen das damals geltende Abfallrecht des Bundes verstieß.