Die Bauarbeiten am Durchgangsbahnhof in Stuttgart sind derzeit in vollem Gange. (Archivbild) Foto: imago images/Arnulf Hettrich/ARNULF HETTRICH via www.imago-images.de

Ein Mitglied der Stuttgart-21-Gegner „Ingenieure22“ hatte den Brandschutz des Bahnprojektes bemängelt. Doch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Klage nun abgewiesen. Eine Begründung steht noch aus.

Mannheim - Gegner des Bahnprojektes Stuttgart 21 sind mit einer Klage wegen des Brandschutzes im geplanten Tiefbahnhof gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) teilte am Donnerstag in Mannheim mit, dass er die Klage eines Mitglieds der S-21-kritischen „Ingenieure22“ abgewiesen habe. Dies sei der Tenor der Entscheidung, die Begründung folge in den kommenden Wochen.

Dieser Ausgang des Rechtsstreits zwischen den Ingenieuren und der Genehmigungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und S-21-Bauherrin Deutsche Bahn hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch abgezeichnet. Die Mannheimer Richter sahen keine besondere Betroffenheit des 80 Jahre alten Klägers Hans Heydemann - und damit auch keine Zulässigkeit seiner Klage gegen das für den Brandschutz verantwortliche EBA. Letzteres hatte beantragt, die Klage abzuweisen.

Kläger sieht seine Grundrechte verletzt

Heydemann unterstrich, er sei als häufiger Bahnnutzer und Einwohner Stuttgarts von den aus seiner Sicht unzureichenden Plänen zur Evakuierung der Station im Brandfall betroffen. „Da ist er aber nicht der Einzige“, betonte VGH-Vize-Chef Rüdiger Albrecht. Es fehle die individuelle Betroffenheit. Das „Nadelöhr“ der Zulässigkeit habe der Kläger deshalb nicht durchdrungen (Aktenzeichen 5 S 969/18).

Heydemann hatte argumentiert, dass er als regelmäßiger Bahnfahrer und Stuttgarter Bürger von brandschutzrechtlichen Mängeln des unterirdischen Bahnhofs in seinen Grundrechten verletzt werden würde - dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Dem folgten die Richter nicht.