Stuttgart 21 hat den Bundesrechnungshof beschäftigt. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Mit den Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines S-21-Berichts hat sich der Rechnungshof keinen Gefallen getan, kommentiert StN-Titelautor Christian Milankovic.

Stuttgart - Fehler können immer mal vorkommen. Das sei dem Bundesrechnungshof auch im Zusammenhang mit der verunglückten Veröffentlichung des Berichts zu Stuttgart 21 zugestanden. Die Umstände, wie es zu dem Fehler kommen konnte, gehören aber beleuchtet.