Zehn Monate lang wurde am Landgericht über die Vorwürfe des versuchten Betrugs gegen Michael Ballweg verhandelt. Nun kommt das Urteil.
An diesem Donnerstag soll aller Voraussicht nach das Urteil im Prozess gegen Michael Ballweg fallen. Versuchter Betrug und Steuerhinterziehung lauten die Vorwürfe der Anklage. Geht es nach dem Angeklagten und seinen Verteidigern, dann ist er ein Opfer eines politischen Prozesses, der den obersten und lautesten Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen während der Pandemie mundtot machen soll. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, dann steht mit dem 51-jährigen Unternehmer und „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg jemand vor Gericht, der wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung für drei Jahre hinter Gitter gehört – 279 Tage hatte er schon in Untersuchungshaft verbracht.
Und dann ist da noch die Wirtschaftskammer des Landgerichts. Ginge es nach ihr, dann wäre das Verfahren inzwischen schon wegen Geringfügigkeit eingestellt – nachdem die Anklage erst im zweiten Anlauf zugelassen worden war.
Wofür hat Ballweg Geld seiner Unterstützerinnen verwendet?
Es geht im Kern um die Frage, wofür Ballweg Geld verwendet hat, das er von Unterstützerinnen und Unterstützern bekommen hatte. Ist es nur in die Organisation der Protestbewegung geflossen, oder hat Ballweg auch Geld aus den Schenkungen seiner Fans für sich verwendet? Das galt es zu ergründen.
Während des Verfahrens, das im Oktober 2024 begonnen hatte und für das Termine bis in den Herbst 2025 angesetzt waren, hatte die Vorsitzende Richterin mehrmals vorgeschlagen, es einzustellen. Aber die Staatsanwaltschaft war dazu nicht bereit. Sie ist weiterhin der Ansicht, dass ihre Vorwürfe zutreffen und beantragte vergangene Woche eine Verurteilung. Zwischen den Zeilen kündigte die Vertreterin der Ermittlungsbehörde auch schon an, eine Revision zu erwägen.
Wird die Staatsanwaltschaft bei einem Freispruch in Revision gehen?
Der voraussichtlich letzte Verhandlungstag gegen Michael Ballweg mit der Urteilsverkündung beginnt am Donnerstag, 31. Juli, um 10 Uhr am Stuttgarter Landgericht. Es ist eine sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen, in der steht, dass sich alle Besucherinnen und Besucher durchsuchen und ihre Taschen am Eingang einschließen lassen müssen. Bei größerem Andrang ist daher mit Wartezeiten zu rechnen.